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Urnen Öffnungszeiten Persönliche Stimmabgabe an der Urne im Rathaus:
Sonntag von 09:30 bis 11:00 Uhr
Bitte beachten Sie die verkürzte Urnenöffnungszeit (bisher 11:30 Uhr).

Vorzeitige Stimmabgabe:
Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann während der Büroöffnungszeiten im Büro der Gemeindekanzlei vorzeitig gestimmt werden.
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Hier finden Sie die gesamten Resultate des Kantons und aller st. gallischen Gemeinden und des Bundes.
Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigt ist jede Person, die über einen gültigen Stimmausweis verfügt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregisterführer / - büro (Einwohneramt) persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das beiliegende Stimmkuvert und kleben dieses zu.
Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssontag bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Das Fensterkuvert kann
- unfrankiert der Post übergeben werden
- in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen
(Der Briefkasten wird letztmals am Sonntag um 11:00 Uhr geleert) oder
- an der Urne abgegeben werden
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- die Stimmzettel nicht in einem separaten Stimmkuvert zugestellt werden



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