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Teilstrassenplan Kapellstrasse Ausbau - Teilstrassenplan St. Josefweg Erweiterung

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff Strassengesetz erlassen.

Teilstrassenplan Kapellstrasse (Nr. 3.07) - Ausbau
Teilstrassenplan St. Josefweg (Nr. 5.03) - Erweiterung

Der Teilstrassenplan resp. mit der Verbreiterung der Strasse und Schaffung von Ausweich- und Wendemöglichkeiten wird die Verkehrssicherheit erhöht sowie wird die hinreichende Erschliessung sichergestellt.

Öffentliche Auflage

Der Teilstrassenplan liegt in der Zeit vom 20. Juni 2022 bis und mit 19. Juli 2022, d. h. während 30 Tagen, in der Abteilung Hochbau (Obergasse 24) zur Einsicht öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auf der Homepage eingesehen werden (siehe unten).

Rechtsmittel

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat Uznach schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darlegung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

Uznach, Juni 2022

Der Gemeinderat