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Mitwirkung zum Baulinienplan Remigihofweg (Nr. 4.04)

Vorgeschichte

2012 wurde der westliche Teil des Remighofwegs als Erschliessung des Remigihofquartiers während den Arbeiten für die Erneuerung der Strassenbrücke Remigihof beansprucht. Um die Verkehrsabwicklung zu ermöglichen, musste dieses Teilstück ausgeweitet werden. Gleichzeitig äusserten Anstösser/innen an den Remigihofweg Absichten zu einer Verbesserung bzw. Erneuerung des Sichtschutzes. Diese beiden Gegebenheiten wurden zum Anlass genommen, seitens Gemeinde mit den Anwohnenden in Kontakt zu treten und über eine Verbreiterung des Remigihofwegs auf mindestens 2.80m (plus Randabschlüsse) zu verhandeln. Die von einer Verbreiterung Hauptbetroffenen waren einverstanden und stellten das erforderliche Land zur Verfügung. Im Gegenzug wurde ihnen die Sicherstellung und Finanzierung eines hinreichenden Sichtschutzes entlang des Weges angeboten.

Der entsprechende Teilstrassenplan Ausbau Remigihofweg wurde am 18.07.2012 genehmigt und die Verbreiterung zulasten der Parzellen Nrn. 133, 1044 und 134 vorgenommen. Mit der Aufklassierung des Remigihofwegs in einen Gemeindeweg 1. Klasse hat sich auch der einzuhaltende Wegabstand um 1m auf 4m erhöht.

aktuelle Situation

Sachverhalt

Auf der Parzelle Nr. 876 hat die Baukommission dem Neubau von drei Mehrfamilienhäusern die Baubewilligung erteilt. Die Mehrfamilienhäuser profitieren für Hauptbauten im Süden wie Westen von reduzierten Grenz- respektive Gebäudeabständen. Dies aufgrund der Tatsache, dass der Wegabstand von 4m dem Grenz- respektive Gebäudeabstand vorgeht.

Der Gemeinderat möchte mit dem vorliegenden Sondernutzungsplan dieser Ungleichbehandlung entgegenwirken. Mittels Baulinie für Hauptbauten soll der ordentliche Wegabstand auf den Parzellen Nrn. 860, 133, 1044 und 134 von 4m auf 3m reduziert werden. Die Parzellen Nrn. 876, 466 und 479 haben durch den Ausbau des Remigihofwegs keinen Nachteil erfahren und profitieren folglich nicht vom vorliegenden Sondernutzungsplan. Handkehrum ist der Remigihofweg nahezu vollumfänglich auf Boden der Parzellen Nrn. 133, 1044 und 134 erstellt worden; dieser Nachteil soll mit der Baulinie zumindest teilweise aufgefangen werden.

Entwurf Baulinienplan
Legende


Mitwirkung der Bevölkerung

Gemäss Art. 34 Planungs- und Baugesetz sind sämtliche Nutzungspläne der Mitwirkung zu unterstellen. Der Gemeinderat lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, ein

  • sich mit dem Baulinienplan Remigihofweg (4.04) auseinanderzusetzen,
  • die entsprechenden Berichte und Pläne auf der Homepage oder bei der Kanzlei, Rathaus 4. Stock, Städtchen 10, einzusehen und
  • sich in der Folge bis spätestens 22. Februar 2022 (eingehend) schriftlich vernehmen zu lassen an kanzlei@uznach.ch oder Gemeindekanzlei Uznach, Städtchen 10, Postfach 233, 8730 Uznach.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird der Baulinienplan inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.