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Mitwirkung zum Teilstrassenplan Kapellstrasse (Nr. 3.07) - Ausbau und Teilstrassenplan St. Josefweg (Nr. 5.03) - Erweiterung

Für die Erschliessung der Kapelle St. Josef sowie mehrerer älteren Wohnbauten bis hin zum heutigen Grundstück Nr. 1233 wurde damals die Kapellstrasse als Gemeindestrasse 3. Klasse genehmigt und gebaut. Die Kapellstrasse weist heute in einzelnen Aspekten einen nicht mehr zeitgemässen Standard auf. Sie ist sehr schmal, teilweise als Naturstrasse gebaut und ihr fehlen weitgehend Kreuzungs- und Wendemöglichkeiten. Die Verkehrssicherheit ist nur beschränkt gegeben.

Ausschnitt des Projektperimeters (Auszug aus www.geoportal.ch)

Damit bauliche Erweiterungen entlang der Kapellstrasse möglich werden, ist im Rahmen des Strassenausbaus zur Sicherstellung der hinreichenden Erschliessung eine Teiländerung des Strassenplans angezeigt. Die bestehende Infrastruktur soll aufgrund folgender Gründe saniert und ausgebaut werden:

  • erhöhte Verkehrssicherheit durch Verbreiterung der Strasse und Ausweichmöglichkeiten
  • Wendemöglichkeit schaffen
  • hinreichende Erschliessung sichern
Ausschnitt Teilstrassenplan

Diverse Ausbau- und Erweiterungsvarianten (Machbarkeitsstudien) wurden vom Gemeinderat vorgegeben und beurteilt sowie von den kantonalen Fachstellen vorgeprüft. Im Teilstrassenplan wird die Verbreiterung der Kapellstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse) zwischen der Bühlstrasse (Gemeindestrasse 2. Klasse) und dem Ende der Liegenschaft Nr. 1233 aufgezeigt. Die Bereiche der Verbreiterung sind als dunkelgelbe Flächen erkennbar. Die hellgelbe Fläche zeigt den bisherigen Strassenverlauf der Kapellstrasse. Die gelb-schwarz schraffierten Flächen zeigen die aufzuhebenden Festlegungen auf. Zudem werden zwei neue Ausweichstellen und eine Wendestelle geschaffen. Neu als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert wird nur eine Ausweichstelle. Weiter wird die Verbindung zwischen der Kapellstrasse und dem St. Josefweg hindernisfrei ausgebaut und als Gemeindeweg 2. Klasse klassiert.

Die Kosten der Planung und Erstellung gehen vollumfänglich zulasten der Eigentümer der Grundstücke Nrn. 231, 232 und 432. Die Strasse wird weiterhin als Gemeindestrasse 3. Klasse und der Weg als Gemeindeweg 2. Klasse geführt.

Mitwirkung der Bevölkerung

Da gemäss Art. 34 Planungs- und Baugesetz sowie Art. 4 Raumplanungsgesetz sämtliche Nutzungspläne der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein,

  • sich mit dem Teilstrassenplan «Kapellstrasse (Nr. 3.07) - Ausbau und Teilstrassenplan St. Josefweg (Nr. 5.03) – Erweiterung» auseinanderzusetzen,
  • die entsprechenden Berichte und Pläne auf unserer Homepage oder bei der Abteilung Hochbau, Obergasse 24, einzusehen und
  • sich in der Folge bis spätestens 14. Februar 2022 (eingehend) schriftlich vernehmen zu lassen an hochbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Abteilung Hochbau, Obergasse 24, 8730 Uznach.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird der Teilstrassenplan inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage des Teilstrassenplans; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.