Bürgerversammlung vom 27. April 2026; Feststellung der Abstimmungsergebnisse
Gegen die Abstimmungen an der Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Uznach vom 27. April 2026 sind beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St. Gallen zwischen 28. April und 11. Mai 2026, d.h. während der 14-tägigen Frist, keine Beschwerden eingegangen.
Das Protokoll der Bürgerversammlung lag 14 Tage nach der Bürgerversammlung während 14 Tagen, d.h. vom 12. bis 25. Mai 2026, bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Während der Auflagefrist haben weder Stimmberechtigte noch Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit Antrag auf Berichtigung eingereicht (Art. 50 Abs. 1 GG).
Der Gemeinderat Uznach hat daraufhin am 3. Juni 2026 gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, WAG) festgestellt, dass die Ergebnisse der Abstimmung vom 27. April 2026 rechtskräftig geworden sind, d.h. dass
die Jahresrechnung 2025 der Politischen Gemeinde Uznach als genehmigt gilt und
der Baukredit von Fr. 2’905’000 (betreffend Sanierung / Verlegung Kanalisation, Regenwasserkanal sowie Hydrantenleitung Bahnhofstrasse) seitens der Bürgerschaft Uznachs gesprochen ist.
Uznach, im Juni 2026
Der Gemeinderat