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Elternschaftsbeiträge

Bei Geburt eines Kindes hat ein Elternteil Anspruch auf Elternschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn er sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensunterhalt durch das Einkommen und das Vermögen nicht gedeckt ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem zivilrechtlichen Wohnsitz der Mutter bei der Geburt des Kindes.

Elternschaftsbeiträge werden für die ersten sechs Monate nach der Geburt ausgerichtet.

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