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Gifte / Chemikalien

Das Leben und die Gesundheit des Menschen vor schädlichen Einwirkungen durch Stoffe und Zubereitungen zu schützen ist der Zweck des Chemikaliengesetzes.

Auf den 1. August 2005 wurde das neue Chemikaliengesetz und die darauf abgestützten Verordnungen in Kraft gesetzt . Das bis anhin geltende Giftgesetz mit seinen Verordnungen sowie die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung) wurden damit ausser Kraft gesetzt. 
Die neue Gesetzgebung bringt folgende Änderungen: 

  • Wegfall von Bewilligungen bzw. Giftschein für den Kauf von gefährlichen Chemikalien 
  • Wegfall der Giftklassen sowie der Kennzeichnung mit den Giftbändern und Ersatz durch die in der EU angewendete Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen 

Weitere Informationen finden Sie beim Amt für Lebensmittelkontrollen, wo Sie verschiedene Merkblätter herunterladen können. 

Die Bundesbehörden haben Übersicht über die verschiedenen Erlasse geschaffen. Das BUWAL bietet verschiedene Informationen zum Chemikalienrecht, Detailübersichten über Neuerungen, Verbote und Beschränkungen von Stoffen und Produkten an.

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