Individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse
Die Verbilligung der Krankenkassenprämien soll die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung für wirtschaftlich schwach gestellte Personen mildern.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerdaten ermittelt. Die Anpruchsberechtigten erhalten jeweils im Januar ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung.
Wer kein Anmeldeformular erhält, aber davon ausgeht, dass er Anspruch auf Prämienverbilligung hat, kann ein Formular auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen ausfüllen und absenden. Die Einreichefrist verwirkt am 31. März des laufenden Jahres.