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Schutzraumbaupflicht / Ersatzbeitragspflicht

Die Anzahl und die Pflicht zur Erstellung von Schutzräumen richtet sich nach der Zivilschutzverordnung. Nach der Überarbeitung der Ausgleichsgebiete im Jahre 2014 kann für Wohnbauten in den Gebieten Städtchen, Ausserhirschland, Grynau und Dattikon auf die Erstellung von Schutzräumen verzichtet und die Ersatzabgabe geleistet werden. Im Gebiet Leutschen ist der Schutzraumbau obligatorisch.

Zuständige Abteilung