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Veranstaltungen

Bewilligungspflicht

Anfangs 2008 wurde das Unterhaltungsgewerbegesetz ersatzlos aufgehoben. Die Bestimmungen hinsichtlich Jugendschutz, Schall- und Laserschutz, allgemeine Sicherheit sowie Ruhe und Ordnung bei Veranstaltungen werden neu über das Gastgewerbepatent für einzelne Anlässe (Festwirtschaftspatent) abgehandelt.

Vorgehen zur Einholung einer Bewilligung

Einreichung des Antragsformulares bei der Gemeindekanzlei (sh. Online-Schalter)

Zugehöriger Online-Schalter-Artikel

Zuständige Abteilung