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Grundbuchgeschäfte

Das Grundbuchamt erstellt aufgrund der Angaben der Grundeigentümer die Verträge, die im Grundbuch eingetragen werden sollen.

Die Angaben für die Vertragserstellung können einfach über das entsprechende Online-Formular übermittelt werden.

Handänderungssteuern

Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer und ist im kantonalen Steuergesetz verankert. Als Handänderung gilt jeder Eigentumswechsel und jede Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück.

Der Steuersatz beträgt im Kanton St.Gallen 1 Prozent und wird um die Hälfte (0.5 % Prozent) ermässigt bei Handänderungen zwischen Eltern und ihren Kindern.

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Handänderungssteuer finden Sie im kantonalen Steuergesetz (Art. 241 bis 245 StG).

Grundbuchgebühren

Die Vorbereitung, Beurkundung und Eintragung von Rechtsgeschäften lösen Gebühren aus. Diese werden mittels dem kantonalen Gebührentarif berechnet. Die Gebührenansätze werden bei beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäften verdoppelt.