Namenserklärung
Sie beabsichtigen, Ihren Familiennamen oder den Familiennamen Ihrer Kinder zu ändern? Das untenstehende Merkblatt verschafft Ihnen einen Überblick über die auf dem Zivilstandsamt möglichen Namenserklärungen.
Für die Namenserklärung muss ein persönlicher Termin auf dem Zivilstandsamt vereinbart werden.
Gebühren
Die Namenserklärung ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden gemäss eidgenössischer Gebührenverordnung (ZStGV) erhoben und sind im Anschluss an die Namenserklärung zu begleichen.
Namensänderung
Falls die von Ihnen gewünschte Namensführung nicht mittels einer Namenserklärung erreicht werden kann, ist dem kantonalen Amt für Gemeinden und Bürgerrecht ein entsprechendes Gesuch um Änderung des Namens einzureichen.
https://www.sg.ch/recht/buergerrecht-zivilstand/namensaenderung.html