Betreibungsauskunft natürliche Personen
Betreibungsauskünfte (Selbstauskünfte) können online bestellt oder persönlich am Schalter abgeholt werden. Die Postzustellung kann nur an die Adresse gemäss Einwohnerregister erfolgen, falls Sie nur eine elektronische Zustellung wünschen, ist dies in den Bemerkungen zu erwähnen.
Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden.
- Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die fünf vorangegangenen Jahre erteilt.
- Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
- Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt.
Das Dokument wird innert Wochenfrist zugestellt.
Preis: CHF 18.00