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Politik

Die Gemeinde Uznach ist als Politische Gemeinde gemäss dem Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen organisiert. Die Bürgerschaft ist das oberste Organ und beschliesst in der Regel an zwei Bürgerversammlungen pro Jahr über das Budget und den Rechnungsabschluss. Zudem wählt sie alle vier Jahre die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Geschäftsprüfungskommission.

Gemeinderat

Gemeinderat Uznach
v. L. n. R.: Christian Kobler, Hans Urs von Matt, Stefan Kühne, Diego Forrer, Mario Fedi, Isabelle Kuster, Michael Rütsche, Swen Ottiger (Fotomontage)


Der Gemeinderat besteht aus dem Gemeindepräsidenten sowie sechs weiteren Mitgliedern. Er ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde.
Er erfüllt die Aufgaben, die ihm von Gesetzes wegen zugewiesen sind, sowie folgende unübertragbaren Aufgaben:

a)  Antragstellung an die Bürgerschaft;
b)  Vollzug der Beschlüsse der Bürgerschaft;
c)  Organisation und Führung der Verwaltung;
d)  Bestellung von Kommissionen;
e)  Erfüllung weiterer grundlegender Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben;
f)  Einreichung und Anerkennung von Klagen, Ergreifen von Rechtsmitteln und Abschluss von Vergleichen;
g)  Vertretung der Gemeinde nach aussen;
h)  Information der Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse;
i)  Erlass eines Finanzplans;
j)  Sicherstellen eines internen Kontrollsystems;
k)  Erfüllung aller weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.

Der Gemeinderat erlässt weiter Reglemente und schliesst Vereinbarungen ab. Das fakultative Referendum bleibt vorbehalten.