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Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Bürgerinnen und -Bürger. Sie findet mindestens ein Mal jährlich statt.

Die Bürgerversammlung beschliesst über:

  • die Gemeindeordnung
  • die Jahresrechnung
  • einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen.
  • Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.
  • Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.
  • Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.