Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Bürgerinnen und -Bürger. Sie findet mindestens ein Mal jährlich statt.
Die Bürgerversammlung beschliesst über:
- die Gemeindeordnung
- die Jahresrechnung
- einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen.
- Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.
- Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.
- Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.