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Regionale Fachstelle Integration Linthgebiet

          

Die Regionale Fachstelle Integration Linthgebiet ist eine von sechs Regionalen Fachstelle Integration (RFI) im Kanton St. Gallen.

Sie koordinieren im Namen des Kantons die Integrationsarbeit in den Regionen. Sie unterstützen die Gemeinden, Institutionen und Organisationen vor Ort mit fachlichem Rat und vernetzen die regionalen Akteur*innen, die sich für Integrationsanliegen stark machen. Sie sind erste Ansprech- und Auskunftsstellen in Integrationsbelangen für Behörden, Schulen, Fachstellen, Firmen oder Vereine und unterstützen diese in folgenden Bereichen:

  • Beratung und Information
  • Vernetzung und Zusammenarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit

Regionale Fachstellen Integration | sg.ch

Die Arbeit der Regionalen Fachstellen Integration wird durch die Abteilung Integration und Gleichstellung des Amtes für Soziales des Kantons St. Gallen finanziert und inhaltlich gestaltet.

www.integration.sg.ch


Um den unterschiedlichen Bedürfnissen einer Region Rechnung tragen zu können, hat jede Regionale Fachstelle Integration eine regional verankerte Trägerschaft, die im Namen des Kantons die Fachstelle führt.

Die Gemeinde Uznach ist die Trägerschaft der Regionalen Fachstelle Integration Linthgebiet, welche für den Wahlkreis See-Gaster zuständig ist.

Dazu gehören die folgenden politischen Gemeinden und Stadt:

  • Amden
  • Benken
  • Eschenbach
  • Gommiswald
  • Kaltbrunn
  • Schänis
  • Schmerikon
  • Uznach
  • Weesen
  • Stadt Rapperswil-Jona *

* Mit der Stadt Rapperswil-Jona pflegt die Regionale Fachstelle Integration Linthgebiet eine gute Zusammenarbeit.

Die Stadt hat eine eigene Abteilung Integration. Für Anliegen, die explizit die Stadt Rapperswil-Jona betreffen, melden Sie sich bitte bei der entsprechenden Stelle. Dort finden sie auch alle Integrationsangebote der Stadt Rapperswil-Jona.

Stadt Rapperswil-Jona - Fachbereich Integration


Wichtig zu wissen!

Zielgruppe der Regionalen Fachstellen Integration Linthgebiet sind Personen aus dem Raum EU/EFTA und Drittstaaten.

Für das Asyl- und Flüchtlingswesen sind im Kanton St. Gallen weitgehend die Gemeinden zuständig. In diesem Themenfeld müssen Sie sich primär an das Sozialamt der entsprechenden Gemeinde wenden.

Die Arbeit der Regionalen Fachstellen Integration richten sich nach dem Kantonalen Integrationsprogramm KIP 3 (2024-2027)

Bund und Kanton beteiligen sich finanziell je zur Hälfte am KIP, für dessen Umsetzung jährlich insgesamt rund 3,3 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Das KIP 3 umfasst sieben Förderbereiche:

Kantonales Integrationsprogramm | sg.ch

KIP 3 Kanton SG Faltflyer [pdf, 2.3 MB]


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