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Ortsplanungsrevision: vom Masterplan bis zum Baureglement

Gemäss Planungs- und Baugesetz hat die Gemeinde mit dem Zonenplan ihr Gebiet in Zonen unterschiedlicher Nutzungsart, -intensität und Immissionstoleranz zu unterteilen. Sie erlässt hierzu in einem Baureglement öffentlich-rechtliche Bauvorschriften. Vorgängig stimmt sie im kommunalen Richtplan insbesondere Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau für einen längeren Zeitraum aufeinander ab. Zur Ortsplanung gehören also der Richtplan und die unter dem Begriff Rahmennutzungsplanung zusammen gefassten Instrumente Zonenplan und Baureglement. Der Planungsprozess lässt sich wie folgt darstellen:

Der ursprüngliche Richtplan stammte aus dem Jahr 2010. Die Rahmenbedingungen und die Rechtsgrundlage haben sich seit der letzten Richtplanung massgeblich verändert. Insbesondere das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG, SR700, 2014), die Revision des kantonalen Richtplans (2017) sowie das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG, sGS 731.1, 2017) brachten grössere Veränderungen für die kommunale Planung mit sich und erfordern eine Überarbeitung der bestehenden Ortsplanungsinstrumente bis 2027.

Der Gemeinderat hat bereits 2018 mit den Vorarbeiten begonnen und den Masterplan aus dem Jahre 2007 überarbeitet. Der Masterplan Uznach Fortschreibung 2019 [pdf] dient als strategisches Steuerungsinstrument, nennt übergeordnete Aufgaben und Herausforderungen und gibt zu 12 Schwerpunktgebieten Entwicklungsperspektiven, Leitsätze und Empfehlungen für die Umsetzung vor. In der LinthSicht Ausgabe Februar 2019 ist die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen worden; über das Ergebnis ist in der Juni-Ausgabe berichtet worden.

Basierend auf dem Masterplan ist die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen [pdf, 12.5 MB] mit dem Konzept der räumlichen Entwicklung erarbeitet worden. Grundlage bildet die Bestandesanalyse von Bevölkerung, Wirtschaft, Baustruktur, Verkehr und räumlichem Entwicklungskonzept. Die Strategie zeigt auf, wie die Siedlungsentwicklung nach innen verstärkt resp. wie die gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung der Siedlungsausdehnung erreicht werden kann. Diese Aufgabe ist insbesondere für Uznach schwierig, da bis ins Jahr 2040 mit einem Wachstum von rund 1'250 Personen zu rechnen ist (pro memoria: das Wachstum betrug bereits 1998 bis 2018 rund 1'200 Personen). Mit einer Broschüre als Beilage zur LinthSicht Ausgabe Dezember 2019 ist die Mitwirkung eröffnet worden. Vgl. auch Ausgaben Februar und Mai 2020.

Die Firma Streuli befasst sich seit Jahren mit Ideen, wie die Produktionsstätte optimiert, die Zentrumsversorgung mit dem Shopping-Center (Jahrgang 1981) sichergestellt und die Folgeentwicklung des Areals beim Bahnhof in Gang gesetzt werden können. Die Gemeinde hat vor einigen Jahren die Einbindung der Ideen in ein Planverfahren verlangt, damit auch die öffentlichen Interessen genügend berücksichtigt werden. Die Streuli Immobilien AG hat in der Folge nach altem Baugesetz mit diversen Fachplanern/-innen (Landschafts-, Architektur, Raum- und Verkehrsplanung) in Abstimmung mit dem Gemeinderat einen Arealplan entwickelt. Dieser zeigt auf, was aus dem Streuli-Areal werden könnte.

Der Traditionsbetrieb Streuli Pharma AG ist als «Anker-Arbeitgeber» seit jeher eng mit Uznach verbunden und sucht seit längerer Zeit nach einer valablen Lösung, um seine Fabrikationsanlage mitten im Zentrum von Uznach in neue Räumlichkeiten zu verlegen, die für die Fortführung der Produktion von Pharma-Erzeugnissen langfristig besser geeignet sind. Mit der Verlegung der Produktion werden unmittelbar beim Bahnhof grosse Flächen für eine Neunutzung frei. Diese wurde in einem aufwendigen Planungsprozess im Masterplan Arealentwicklung Streuli umschrieben, der bereits 2018 vom Gemeinderat und vom Amtsleiter des AREG genehmigt worden war (vgl. LinthSicht Ausgabe März 2020).

Schematische Darstellung eines Hochpunkts am Bahnhofsplatz
Schematische Darstellung eines Hochpunkts am Bahnhofsplatz

Für die Anpassung des Masterplans an die veränderte Gesetzgebung mussten ein Hochhauskonzept [pdf]und eine städtebauliche Entwicklungsstudie erarbeitet werden. Diese stellen sicher, dass die Arealentwicklung Streuli in einen grösseren Rahmen eingebettet wird. Die Studie soll die Siedlungsentwicklung, den Verkehr sowie die unterschiedlichen Nutzungen und Freiräume städtebaulich aufnehmen und miteinander in Einklang bringen. Es geht also darum, gemeinsame Zielvorstellungen zu formulieren, wie das Bahnhofsgebiet gesamtheitlich, aber etappiert entwickelt werden kann. In der LinthSicht Ausgabe November 2020 wurde die städtebauliche Entwicklungsstudie Bahnhofsgebiet Uznach [pdf] vorgestellt und mit der beigelegten Broschüre und Video-Botschaften zur Mitwirkung eingeladen. In der März-Ausgabe wurde über das Ergebnis der Mitwirkung berichtet.

Räumliches Konzept Bahnhofsgebiet aus städtebaulicher Entwicklungsstudie

Auf Basis dieser Vorarbeiten wurde der Kommunale Richtplan [pdf, 20.5 MB] erarbeitet und Ende 2020 vom «alten» Gemeinderat besprochen. Die 2. Lesung erfolgte mit dem im September 2020 gewählten «neuen» Gemeinderat, der sich zusammen mit den betroffenen Amtsleitenden einzuarbeiten hatte. Danach wurden die Nachbargemeinden und die Region ZürichseeLinth zur Vernehmlassung eingeladen und die am meisten betroffenen Grundeigentümerschaften im persönlichen Gespräch informiert. Aufgrund der über 160 Rückmeldungen dauerte es einige Monate, bis alle zusätzlichen Gespräche geführt, Abklärungen getroffen und der Richtplan angepasst waren. Mit der Broschüre in der LinthSicht Ausgabe Mai 2021 erfolgte die Mitwirkung der Bevölkerung, über die in der Oktober-Ausgabe Bericht erstattet wurde. Der Richtplan [pdf] samt Bericht [pdf, 12.5 MB], Koordinationsblättern [pdf, 786 KB] und weiteren Grundlagen wurde inzwischen am 12. Mai 2023 durch den Leiter des Amtes für Raumentlickung und Geoinformation zur Kenntnis genommen.  Der genehmigte Richtplan bildet nun die Grundlage, den Zonenplan und das Baureglement der Gemeinde Uznach zu revidieren. Diese beiden Planungsinstrumente werden nach der Mitwirkung und der öffentlichen Auflage grundeigentümerverbindlich. Der entsprechende Prozess wurde im August 2023 gestartet. 

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