Mitwirkung zum Strassenprojekt «Bushaltestellen Uznaberg»
Der Knotenpunkt St. Gallerstrasse / Uznabergstrasse in Uznach / Schmerikon wurde als Unfallschwerpunkt identifiziert. Die bestehenden Bushaltestellen «Uznabergstrasse» auf der Gemeindestrasse sind nicht behindertengerecht ausgebaut. Im Rahmen des Knotenneubaus soll allen Verkehrsteilnehmenden ein sicheres Strassen- und Wegnetz angeboten werden. Gleichzeitig sollen die Bushaltestellen gemäss den geltenden Normen und Gesetzen angepasst werden.
2021 wurde diesbzgl. eine Vorstudie ausgearbeitet (inkl. Variantenstudium und Festlegung der Bestvariante). Auf dieser Basis liegt nun die Detailprojektierung vor. Beide Haltestellen werden in der Lage optimiert; beide Haltekanten werden als Fahrbahnhaltestellen ausgebildet und mittels Trottoir erschlossen. Eine mit dem Behindertengleichstellungsgesetz konforme Busbucht ist aufgrund des enormen Platzbedarfs nicht möglich.

Strassenprojekt mit Bushaltestellen Stand Oktober 2023 mit neuen Fahrbahnhaltestellen
Das Mitwirkungsverfahren der Gemeinde zu den Bushaltestellen soll koordiniert mit dem kantonalen Mitwirkungsverfahren zum kantonalen Strassenprojekt zum Knoten Uznabergstrasse erfolgen. Die Grundeigentümerschaften innerhalb eines Perimeters von 30 m erhalten eine persönliche Anzeige. Es sind Landabtretungen nötig.
Mitwirkung der Bevölkerung
Da gemäss Art. 33bis Strassengesetz (sGS 732.1, abgek. StrG) sämtliche Teilstrassenpläne oder Strassenprojekte der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein, sich in der Folge ab 21. November 2023 bis 21. Dezember 2023, schriftlich vernehmen zu lassen an tiefbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach.
Die Unterlagen liegen öffentlich zur Einsicht im Bereich Planung, Bau & Infrastruktur an der Obergasse 24 auf. Sämtliche Unterlagen finden Sie auch weiter unten.
Für allfällige Rückfragen oder Erläuterungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Patrick Züger, 055 285 23 04, patrick.zueger@uznach.ch.
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird das Strassenprojekt inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.