Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter) im Gemeindegebiet Uznach
Der Kanton St. Gallen hat das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe per Mittwoch, 2. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage herrscht in Uznach und in der Region nach wie vor grosse Trockenheit. Die Wälder und Waldböden sind weiterhin trocken, teilweise liegt bereits trockenes Laubstreu am Boden. Die erfolgten, teilweise gewitterartigen Niederschläge reichen nicht aus, um die Situation nachhaltig zu entschärfen.
Der Gemeinderat Uznach hat deshalb beschlossen, weiterhin am Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe festzuhalten. Dabei ist das Anzünden von Feuern und das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald strikt verboten. Innerhalb des Waldabstandes erlaubt ist hingegen die Nutzung von Gas- und Elektrogrills auf dem eigenen Grundstück.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerverbot weiterhin strikt einzuhalten. Über eine Aufhebung des kommunalen Feuerverbots wird informiert, sobald es die Situation zulässt.
Der Gemeinderat Uznach dankt für das Verständnis und die verantwortungsvolle Mithilfe.