Beglaubigungen
Unterschriften auf Vollmachten usw., aber auch Fotokopien (z.B. von Urkunden) können beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie: Die zu beglaubigende Unterschrift ist vor den Augen der legalisierenden Person selbst zu leisten oder falls schon ausgestellt, haben Sie die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen. Ihre Identität ist durch ein Ausweispapier (z.B. ID, Pass) zu bestätigen. Kann eine Person wegen Krankheit, Unfall oder Altersschwäche nicht vor der legalisierenden Person erscheinen, kann die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift allenfalls in der Wohnung, im Spital Linth, im Pflegezentrum Linthgebiet oder im Altersheim Städtli durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie dafür frühzeitig einen Termin.
Für die Beglaubigung von Fotokopien müssen die Originaldokumente vorgelegt werden.
Für eine beglaubigte Unterschrift werden Fr. 15.– erhoben. 1-2 beglaubigte Kopieseiten kosten Fr. 10.–, jede weitere Fr. 5.–. Für Legalisierung ausserhalb der Büroräume der Verwaltung kann eine Aufwandentschädigung berechnet werden. Die Gebühren sind bar zu zahlen.