Todesfall
Das Zivilstandsamt Uznach registriert alle in Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis, Schmerikon, Uznach und Weesen verstorbene Personen.
Damit der Tod einer verstorbenen Person fristgerecht im Personenstandsregister beurkundet werden kann, ist ein Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeortes innert zwei Tagen anzuzeigen. Diese Meldung übernimmt in den meisten Fällen das Spital oder ein Alters- und Pflegeheim. Bei einem Todesfall zuhause sind die Angehörigen meldepflichtig.
Für die Meldung des Todesfalls bei diversen Amtsstellen wie Banken, Versicherungen, etc. benötigen die Angehörigen eine amtliche Todesurkunde/Auszug aus dem Todesregister. Dieses Dokument kann gegen Gebühr auf dem Zivilstandsamt des Todesortes bestellt werden.
Betreffend die Bestattungsformalitäten wenden Sie sich ans Bestattungsamt des Wohnortes.
Bestattung von in Uznach wohnhaft gewesenen Personen
Für die Organisation der Bestattung ist für in Uznach wohnhaft gewesene Personen das Bestattungsamt Uznach zuständig.