Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge
Die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe wird nach dem Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (GIVU) und der Vollzugsordnung GIVU ausgerichtet.
Das Sozialamt leistet für minderjährige und volljährige Kinder unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.
Anspruch auf Inkassohilfe haben auch Erwachsene für ihre eigenen Unterhaltsbeiträge aus Scheidungs- oder Trennungsurteilen.