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Ehevorbereitung

Damit die Ziviltrauung durchgeführt werden kann, muss vorgängig das Ehevorbereitungs-verfahren abgeschlossen werden. Dazu reichen die Verlobten ein Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung [pdf, 126 KB] beim Zivilstandsamt des Wohnortes ein.

Das Verfahren kann frühestens drei Monate vor der geplanten Ziviltrauung abgeschlossen werden. Dafür muss ein persönlicher Termin auf dem Zivilstandsamt des Wohnortes vereinbart werden.

Ausländische Verlobte

Bei ausländischen Verlobten muss der Kontakt mit dem Zivilstandsamt früher erfolgen, da oft noch Dokumente aus dem Heimatland beschafft werden müssen. Diese sind dem Zivilstandsamt zur Prüfung zu unterbreiten. Je nach Land kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen die Verlobten eine übersetzende Person mitbringen.

Gebühren

Die Ehevorbereitung ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden gemäss eidgenössischer Gebührenverordnung (ZStGV) erhoben und sind nach Abschluss der Ehevorbereitung zu begleichen.

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