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Ziviltrauung

Die Ziviltrauung kann innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden.

Trauungsreservationen im Zivilstandskreis Uznach werden frühestens sechs Monate im Voraus entgegengenommen. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 055 285 23 09.

Traulokale

Trauungstermine Uznach

  Vormittag Nachmittag

Montag
(Kurztrauungen im Büro Obergasse 24)

Dienstag bis Donnerstag
(Kurztrauungen im Büro Obergasse 24)

08.00 – 11.00 Uhr

08.00 – 11.00 Uhr

14.00 – 17.00 Uhr

14.00 – 16.00 Uhr

Freitag 08.00 – 11.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr

Trauungstermine übrige Gemeinden (auf Anfrage)

  Nachmittag
Freitag 14.00 – 16.00 Uhr

Samstagtrauungen

Im Rathaus Uznach werden an sechs Samstagen im Jahr Ziviltrauungen angeboten. Diese finden jeweils zwischen 10.00 und 14.00 Uhr statt.

Im Jahr 2026 können Sie an folgenden Samstagen einen Trauungstermin reservieren:
30. Mai, 6. Juni (ausgebucht), 4. Juli (ausgebucht), 8. August, 5. September, 3. Oktober

Trauungsreservationen werden frühestens sechs Monate im Voraus entgegengenommen. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 055 285 23 09.

Trauungszeremonie

Es werden folgende Trauungszeremonien angeboten:

  • Standardtrauung (feierlich, ca. 15 – 20 Minuten)
  • Trauung nach individuellen Wünschen des Brautpaares (Musik, eigenes Gedicht, persönliches Eheversprechen, usw.)
  • Kurztrauung (nur amtlicher Teil, ca. 5 – 10 Minuten)

Die Zeremonie darf fotografisch festgehalten werden. Videoaufnahmen sind nicht erlaubt, ausser während des Ja-Wortes sowie der Unterzeichnung des Eheregisters.

Die Mobiltelefone sind während der Trauung auszuschalten, damit der feierliche Moment nicht gestört wird.

Es dürfen keine Rosenblätter, Reis, Konfetti etc. gestreut werden. Allfällige Kosten für Reinigungsarbeiten werden dem Brautpaar in Rechnung gestellt.

Trauzeugen

Zur Trauung haben die Brautleute zwei mündige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen, welche der deutschen Sprache mächtig sind.

Dolmetscher

Die Trauung wird in deutscher Sprache vollzogen. Falls Brautpaar oder Trauzeugen über zu wenig Deutschkenntnisse verfügen, muss das Brautpaar auf eigene Kosten einen Dolmetscher organisieren. Dieser darf mit den Brautleuten nicht verwandt sein (Ausstandspflicht bei Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Halbgeschwistern oder deren Ehegatten, Personen im Mündel- oder Adoptionsverhältnis).

Ausweise

Brautleute, Trauzeugen und Dolmetscher müssen an der Trauung einen amtlichen Ausweis vorweisen (gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte).

Gebühren

Die Trauungsgebühren gemäss eidgenössischer Gebührenverordnung (ZStGV) sind vor der Trauung zu begleichen.

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