Ziviltrauung
Die Ziviltrauung kann innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden.
Trauungsreservationen im Zivilstandskreis Uznach werden frühestens sechs Monate im Voraus entgegengenommen. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 055 285 23 09.
Traulokale
- Gemeindehaus Amden
- Gemeindehaus Benken
- Gemeindehaus Gommiswald
- Gemeindehaus Kaltbrunn
- Ortsmuseum Kaltbrunn
- Kultur- und Freizeitzentrum Eichen Schänis
- Gemeindehaus Schmerikon
- Rathaus Uznach
- Ortsbürgersaal Weesen
Trauungstermine Uznach
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
|
Montag
Dienstag bis Donnerstag
|
08.00 – 11.00 Uhr 08.00 – 11.00 Uhr |
14.00 – 17.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 11.00 Uhr | 14.00 – 16.00 Uhr |
Trauungstermine übrige Gemeinden (auf Anfrage)
| Nachmittag | |
|---|---|
| Freitag | 14.00 – 16.00 Uhr |
Samstagtrauungen
Im Rathaus Uznach werden an sechs Samstagen im Jahr Ziviltrauungen angeboten. Diese finden jeweils zwischen 10.00 und 14.00 Uhr statt.
Im Jahr 2026 können Sie an folgenden Samstagen einen Trauungstermin reservieren:
30. Mai, 6. Juni (ausgebucht), 4. Juli (ausgebucht), 8. August, 5. September, 3. Oktober
Trauungsreservationen werden frühestens sechs Monate im Voraus entgegengenommen. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 055 285 23 09.
Trauungszeremonie
Es werden folgende Trauungszeremonien angeboten:
- Standardtrauung (feierlich, ca. 15 – 20 Minuten)
- Trauung nach individuellen Wünschen des Brautpaares (Musik, eigenes Gedicht, persönliches Eheversprechen, usw.)
- Kurztrauung (nur amtlicher Teil, ca. 5 – 10 Minuten)
Die Zeremonie darf fotografisch festgehalten werden. Videoaufnahmen sind nicht erlaubt, ausser während des Ja-Wortes sowie der Unterzeichnung des Eheregisters.
Die Mobiltelefone sind während der Trauung auszuschalten, damit der feierliche Moment nicht gestört wird.
Es dürfen keine Rosenblätter, Reis, Konfetti etc. gestreut werden. Allfällige Kosten für Reinigungsarbeiten werden dem Brautpaar in Rechnung gestellt.
Trauzeugen
Zur Trauung haben die Brautleute zwei mündige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen, welche der deutschen Sprache mächtig sind.
Dolmetscher
Die Trauung wird in deutscher Sprache vollzogen. Falls Brautpaar oder Trauzeugen über zu wenig Deutschkenntnisse verfügen, muss das Brautpaar auf eigene Kosten einen Dolmetscher organisieren. Dieser darf mit den Brautleuten nicht verwandt sein (Ausstandspflicht bei Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Halbgeschwistern oder deren Ehegatten, Personen im Mündel- oder Adoptionsverhältnis).
Ausweise
Brautleute, Trauzeugen und Dolmetscher müssen an der Trauung einen amtlichen Ausweis vorweisen (gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte).
Gebühren
Die Trauungsgebühren gemäss eidgenössischer Gebührenverordnung (ZStGV) sind vor der Trauung zu begleichen.