gesetzliche Massnahmen
Anordnung und Überwachung von gesetzlichen Massnahmen gemäss ZGB
(Kindesschutz, Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft, fürsorgerischer Freiheitsentzug)
Individuelle Informationen erhalten Sie beim Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Zürichsee-Linth (KESB RZL) unter Telefon Nr. 055 225 72 80 oder per E-Mail unter kesb.sg.ch oder kesb@kesb-rzl.ch.