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gesetzliche Massnahmen

Anordnung und Überwachung von gesetzlichen Massnahmen gemäss ZGB 
(Kindesschutz, Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft, fürsorgerischer Freiheitsentzug) 

Individuelle Informationen erhalten Sie beim Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Zürichsee-Linth (KESB RZL) unter Telefon Nr. 055 225 72 80 oder per E-Mail unter kesb.sg.ch oder kesb@kesb-rzl.ch.

Zuständige Abteilung