Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und ist im kantonalen Steuergesetz verankert. Sie wird jährlich auf den im Grundbuchkreis Uznach gelegenen Grundstücken erhoben.
Steuersubjekt
Steuerpflichtig sind die natürlichen und die juristischen Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres (1. Januar) Eigentümer oder Nutzniesser des Grundstücks sind.
Steuerbemessung
Die Grundsteuer wird auf den am 31. Dezember des Vorjahres, für die Vermögenssteuer massgeblichen amtlichen Verkehrs- oder Ertragswert, erhoben.
Berechnung
- 0.8 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen
- 0.2 Promille für Grundstücke von juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind und deren Grundstücke unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.
Der Steuersatz von heute 0.8 Promille wird jährlich durch das zuständige Gemeindeorgan bestimmt.
Veranlagung
Die Grundsteuern werden jährlich im Frühjahr durch das Grundbuchamt veranlagt. Bei Handänderungen erstellt das Grundbuchamt keine unterjährigen Abrechnungen. Die Vertragsparteien müssen auf das Datum des Besitzesantrittes ausseramtlich abrechnen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Grundsteuer finden Sie im Kantonalen Steuergesetz (Art. 237 bis 240 StG).