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Schriftenempfangsschein

Wenn Sie sich in unserer Gemeinde niederlassen und nicht Bürger unserer Gemeinde sind, so haben Sie bei uns Ihren Heimatschein zu hinterlegen. Wir stellen Ihnen als Bestätigung für die Hinterlegung einen Schriftenempfangsschein aus.

Zuständige Abteilung