Sozialhilfe
Die Ausrichtung der Sozialhilfe erfolgt im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes SHG. Das Sozialamt Uznach orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).
- Beratung für Personen in finanziellen und persönlichen Notlagen.
- Für spezifische Probleme können Adressen von spezialisierten Organisationen und Beratungsstellen vermittelt werden
- Unterstützung in Form von wirtschaftlicher Sozialhilfe.
Zur Prüfung eines Gesuches sind alle relevanten Informationen und Unterlagen, wie
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice
- Lohnabrechnungen
- Bankauszüge
- Gerichtsentscheide
- evtl. Arztzeugnisse
usw. einzureichen.
Im Rahmen des Gesetzes werden durch das Sozialamt die finanziellen Möglichkeiten von Angehörigen und Verwandten geprüft (Verwandtenunterstützung).
Sollten Sie in eine Notlage geraten, warten Sie nicht zu, bis die Situation nicht mehr zu retten ist. Nehmen Sie rechtzeitig mit dem Sozialamt Kontakt auf.