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Steuerauskünfte

Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Steuerauskünfte nur an Personen erteilt werden, die ein berechtigtes Interesse in schriftlicher Form nachweisen können. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Telefonische Auskünfte dürfen nicht erteilt werden. Der Steuerpflichtige wird mit einer Informationskopie über die erteilte Auskunft benachrichtigt. Steuerausweise über das eigene steuerbare Einkommen und Vermögen (z.B. für Stipendiengesuche) sind gebührenfrei.

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