Grundstückgewinnsteuer
Die Veranlagungsbehörde für die Grundstückgewinnsteuer ist das Kantonale Steueramt in St. Gallen. Der Grundstückgewinnsteuer unterliegen grundsätzlich die Gewinne, die aus Veräusserung von Grundstücken oder von Anteilen an solchen erzielt werden. Das Grundbuchamt empfiehlt, die mutmassliche Höhe der Grundstückgewinnsteuer vorgängig berechnen zu lassen.
Informationen zur Grundstückgewinnsteuer finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St. Gallen.
Mit dem Steuerkalkulator kann die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer für einfache Fälle selber berechnet werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Grundstückgewinnsteuer finden Sie im kantonalen Steuergesetz (Art. 130 bis 141 StG).