Schätzungs- und Versicherungswesen
Alle Gebäude mit einem Neuwert ab Fr. 30'000 sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung St. Gallen gegen Elementar- und Brandschäden versichert. Um die Versicherungswerte und zugleich den Steuerwert festzulegen, wird jedes Grundstück mindestens alle 10 Jahre amtlich geschätzt. Dabei werden folgende Werte festgelegt:
- Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
- Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
- Mietwert (mittlerer Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend vermietet werden)
- Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem der Steuerwert ist
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:
- Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
- Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35 %) als Belastungsgrenze für Grundpfandrechte (Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen).
Sie können jederzeit eine Neuschätzung Ihres Grundstückes beantragen beispielsweise nach baulichen Veränderungen oder Renovationen für die Neufestlegung der Gebäudeversicherungs- und Steuerwerte.
Für eine Neuschätzung benötigt das Grundbuchamt bei Neu- und Umbauten folgende Unterlagen:
- Baukostenabrechnung
- Kubische Berechnung nach SIA (falls vorhanden)
- Ausführungspläne
Weitere Informationen über die Versicherungswerte erhalten Sie bei der Gebäudeversicherung St. Gallen.