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Schätzungs- und Versicherungswesen

Alle Gebäude mit einem Neuwert ab Fr. 30'000 sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung St. Gallen gegen Elementar- und Brandschäden versichert. Um die Versicherungswerte und zugleich den Steuerwert festzulegen, wird jedes Grundstück mindestens alle 10 Jahre amtlich geschätzt. Dabei werden folgende Werte festgelegt:

  • Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
  • Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
  • Mietwert (mittlerer Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend vermietet werden)
  • Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem der Steuerwert ist

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:

  • Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
  • Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35 %) als Belastungsgrenze für Grundpfandrechte (Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen).

Sie können jederzeit eine Neuschätzung Ihres Grundstückes beantragen beispielsweise nach baulichen Veränderungen oder Renovationen für die Neufestlegung der Gebäudeversicherungs- und Steuerwerte.

Für eine Neuschätzung benötigt das Grundbuchamt bei Neu- und Umbauten folgende Unterlagen:

Weitere Informationen über die Versicherungswerte erhalten Sie bei der Gebäudeversicherung St. Gallen.