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Pflegefinanzierung/Patientenbeteiligung

Bei einem Heimeintritt

Für alle Personen, die in ein Heim eintreten, vergütet die Wohngemeinde die Pflegerestkosten. Normalerweise wird mit der Anmeldung ins Heim die Anmeldung bei der SVA vorgenommen. Dafür müssen Sie dem Heim eine Bewilligung erteilen. Falls Sie nicht automatisch angemeldet werden ist es wichtig, dass Sie sich bei der SVA des Kantons St. Gallen anmelden, sobald Sie in ein Heim eintreten. Die Pflegerestkosten werden rückwirkend für maximal 6 Monate bezahlt.

Anmeldung für die Pflegefinanzierung – SVA St.Gallen (svasg.ch)

Bei Spitex-Leistungen

Wenn Sie Spitex-Leistungen beziehen wird Ihnen die Patientenbeteiligung von Fr. 15.35 pro Tag in Rechnung gestellt.
Die restlichen Kosten werden grundsätzlich von den Krankenkassen und der Gemeinde finanziert. Die Spitex- Organisation rechnet darum direkt mit der Krankenkasse und der Gemeinde ab.

Achtung ⇒ Doppelte Patientenbeteiligung pro Tag

Wenn zwei verschiedene Spitex-Organisationen an einem Tag bei Ihnen tätig sind, müssen Sie «nur» eine Patientenbeteiligung von max. Fr. 15.35 pro Tag bezahlten. Falls Ihnen mehr pro Tag verrechnet wird, wenden Sie sich an das Sozialamt Telefon 055 285 23 08 oder per mail an soziales@uznach.ch

Für die privaten Spitex-Organisationen

Die Pflegerestkosten werden von der Gemeinde finanziert. Wir bitten Sie, Ihre Rechnungen direkt dem Sozialamt zu schicken.

Per E-Mail soziales@uznach.ch oder
per Post: Gemeinde Uznach, Sozialamt, z.Hd. Pflegefinanzierung, Städtchen 10, Postfach 233, 8730 Uznach

Zuständige Abteilung