Ladenschluss - Gesuch um Ausnahmebewilligung
Das Gesuch um Ausnahmebewilligung ist für Ladenschluss und auch für eine Bewilligung eines Sonntagsverkaufs einzureichen.
Es gilt zu beachten, dass rechtzeitig eine Bewilligung des Amtes für Wirtschaft eingeholt werden muss, wenn Arbeitnehmer eingesetzt werden, die nicht Familienmitglieder sind.
Beachten Sie auch die untenstehenden Bedingungen im PDF-Dokument.
Das Gesuch ist vier Wochen vor dem Anlass einzureichen.
Nach Erhalt des Gesuches werden wir dieses prüfen und Ihnen Bescheid geben.
Bedingungen_zu_Ladenschluss-Gesuch_um_Ausnahmebewilligung.pdf