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Verkehrsberuhigung in den Quartieren Tönierwies und Rotfarb; Einladung zur Mitwirkung

Seit Jahren bereits beschäftigen sich in Uznach Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung mit dem Thema Verkehrssicherheit. Dies vor dem Hintergrund des zunehmend motorisierten Verkehrs und einer als verschärft wahrgenommenen Gefahrenlage.

Aufgrund von konkreten Anfragen an den Gemeinderat bezüglich Einführung von Tempo 30-Zonen hat sich dieser grundsätzlich mit der Thematik auseinandergesetzt und sich in der LinthSicht Ausgabe Juni 2019 wie auch in den Jahresberichten an die Bevölkerung gewandt. In der Folge hat er beschlossen, die Einführung von Tempo 30-Zonen in den Quartieren Tönierwies und Rotfarb im Sinn eines Pilotprojekts prüfen zu lassen. Dabei herrscht aber die Überzeugung vor, dass die gewünschte Verkehrssicherheit nicht mit dem Aufstellen von Geschwindigkeitsbegrenzungen erreicht wird. Vielmehr sind die entsprechenden Strassenzüge baulich so zu verändern, dass sich ein Wohnquartiercharakter aufdrängt, der den Fuss automatisch vom Gas nehmen lässt und die Achtsamkeit deutlich erhöht.

Nachdem die Kantonspolizei einem entsprechenden Zweckmässigkeitsbericht im Grundsatz zugestimmt hat, liegen zwischenzeitlich verkehrsplanerische Gutachten mit Massnahmenplänen für die oben erwähnten Quartiere vor. Basis für die konkreten Planungsarbeiten waren diverse im Vorfeld durchgeführte Bestandesaufnahmen und Analysen (Verkehrsmessungen, Unfallauswertungen, Knotensichtweiten, Sicherheitsdefizite etc.)

An der Informationsveranstaltung vom 5. September wurden die betroffenen Eigentümer/innen und Anwohner/innen detailliert über die Ergebnisse der Gutachten und die Massnahmenpläne informiert.

Tempo 30-Zone

Die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für die Planung einer Tempo 30-Zone lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Wo und warum?

  • auf siedlungsorientierten Strassen
  • zur Entschärfung bestehender Gefahrenstellen
  • zur Berücksichtigung besonderer Schutzbedürfnisse (z.B. Schulen)
  • zur Steigerung der Wohnqualität
  • zur Verringerung von quartierfremdem Verkehr

Ziele

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für die schwächeren und wenig routinierten Verkehrsteilnehmenden (v.a. Kinder und ältere Personen)
  • Verstetigung des Verkehrsflusses auf tiefem Geschwindigkeitsniveau
  • Steigerung der Qualität der Fuss- und Veloverkehrsverbindungen
  • Steigerung der Wohnqualität (Verringerung der Lärm- und Luftbelastung)
  • Aufwertung und siedlungsorientierte Gestaltung des Strassenraumes

Rahmenbedingungen / Vorgaben

  • klar umgrenztes Gebiet mit deutlicher Kennzeichnung der Ein-/Ausfahrten (Tore)
  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Rechtsvortritt bei Knoten (Normalfall)
  • keine Fussgängerstreifen
  • ergänzende bauliche Massnahmen (z.B. Einengungen)

Konkrete Massnahmen

  • Zonentor Zone 30
  • Markierungen «30» und Rechtsvortritt
  • ergänzende bauliche Massnahmen wie z.B. Einengungen
  • Signalisation «Parkverbotszone, ausgenommen markierte Felder» auf der Zeughaus- und Bohlstrasse

Weiteres Vorgehen / nächste Schritte

14. Okt. - 07. Nov.          Mitwirkung durch die Bevölkerung

November                       Allfällige Überarbeitung (ev. zweite Vorprüfung Kantonspolizei)

Dez. 2022 / Jan. 2023     Erlass Gemeinderat, anschliessend Verfügung Kantonspolizei

Feb.- März 2023              Publikation Verfügung durch Kantonspolizei mit Rekursfrist 14 Tage
                                          Öffentliche Auflage 30 Tage (Massnahmenplan)
                                          Ev. Einspracheverfahren / Beschluss Gemeinderat und erneute Verfügung und Auflage

April - Juli 2023               Projektierung / Submission

Sommer 2023                 Umsetzung und Bau

Sommer 2024                 Nachkontrolle (ein Jahr nach Umsetzung)

Mitwirkung der Bevölkerung

Da gemäss Art. 34 Planungs- und Baugesetz sämtliche Nutzungspläne der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein,

  • sich mit der Einführung von Tempo 30 in den Quartieren Tönierwies und Rotfarb auseinanderzusetzen,
  • die entsprechenden Gutachten und Pläne auf der Homepage (Unterlagen siehe unten) oder bei der Gemeinde, Abteilung Tiefbau, Obergasse 24, Erdgeschoss, einzusehen und
  • sich in der Folge bis spätestens 7. November 2022 schriftlich vernehmen zu lassen an tiefbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Abteilung Tiefbau, Obergasse 24, 8730 Uznach.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden Gutachten und Pläne zur Einführung von Tempo 30 in den Quartieren Tönierwies und Rotfarb inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt. Nach Erlass durch den Gemeinderat bzw. nach den allenfalls vorzunehmenden Bereinigungen erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.

Für allfällige Rückfragen oder Erläuterungen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Abteilung Tiefbau, Mario Beretta, Tel. 055 285 23 04, mario.beretta@uznach.ch.