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Gesundheit

Allgemeine medizinische Versorgung

Wie funktioniert unser Gesundheitssystem?
 

Das Gesundheitssystem einfach erklärt in 15 Sprachen, im Gesundheitswegweiser vom Schweizerischen Roten Kreuz.

Die wichtigsten Notfallnummern

Die wichtigsten Notfallnummern

  • Regionale Notfallnummer der Hausärzt, wenn die Praxis geschlossen ist 0848 144 222  > 18.00 - 22.00 Uhr Notfallpraxis der Hausärzte im Spital Linth / 22.00 - 07.00 Uhr Behandlung durch Ärzte der Notfallstation des Spital Linth
  • Sanitätsnotruf 144
  • Feuerwehr 118
  • Polizei-Notruf 117
  • Die dargebotene Hand ist eine erste Anlaufstelle für Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dazu gehören auch alltägliche Sorgen – unabhängig von Alter, kultureller oder konfessioneller Zugehörigkeit. Dieser Telefondienst ist 24 Stunden erreichbar.
  • Toxikologischer Notfalldienst 145 gibt 24 Stunden gratis ärztliche Auskunft bei Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdacht.
  • Rega Schweiz: 1414 transportiert verunfallte und kranke Menschen mit Helikoptern und Flugzeugen. Wenn man den jährlichen Gönnerbeitrag bezahlt, ist die Dienstleistung der Rega in Notfällen gratis. Überlegen Sie sich, bevor Sie anrufen, welches die wichtigsten Informationen sind, die der Notruf erhalten muss: Wo befinden Sie sich? Was ist passiert? Wie ist der Zustand der verunfallten Person?
  • Elternnotruf 0848 35 45 55 ist eine Beratungsstelle für Eltern, die sich mit ihrem Kind in einer belastenden Situation oder in einer Krise befinden. Der Notruf ist 24 Stunden erreichbar.
  • Beratungsstelle Opferhilfe 071 227 11 00
  • Beratung für Jugendliche Eine nützliche Website ist http://www.lilli.ch/. Sie informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche sowie junge Frauen und Männer interessieren (zum Beispiel Beziehungen, Sexualität, Verhütung oder Gewalt). Man kann selbst Fragen stellen oder nachlesen, was andere gefragt haben. In verschiedenen Online-Foren können spezielle Probleme wie in einer Selbsthilfegruppe ausgetauscht werden. Aber Achtung, nicht jedes Online-Forum ist seriös!
  • Rega Ausland: +41 333 333 333
Wie finde ich einen Arzt oder eine Ärztin?

Hausärzte sind Allgemeinmediziner und übernehmen die erste Behandlung wenn Sie krank sind. Sie sind für die Vorsorge und Behandlung des ganzen Körpers ausgebildet. Ein Hausarzt kennt Sie durch die regelmässigen Besuche gut und kann Sie optimal beraten. Es ist deshalb besser, immer zu seinem Hausarzt zu gehen.
Einen Hausarzt zu haben hat noch einen Vorteil: Wenn Sie krank sind, können Sie jederzeit in der Hausarztpraxis anrufen und einfacher kurzfristige Termine abmachen. Viele Krankenkassen bieten Prämienverbilligungen wenn Sie zuerst Ihren Hausarzt konsultieren.
Es gibt verschiedene Wege, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden: Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis, suchen Sie im Telefonbuch (die Ärzte sind nach Ortschaft/Stadtquartier und Fachgebiet aufgelistet) oder schauen Sie im Internet nach. Sie können den Arzt oder die Ärztin entsprechend Ihrem Geschlecht auswählen, wenn es für Sie ein Bedürfnis ist.
Grundsätzlich werden Besuche beim Hausarzt und rezeptpflichtige Medikamente von der Krankenkasse bezahlt.
Übersicht über Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz.
Website der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mit rund 30 000 Adressen.

Welche Angebote bestehen für Kinder?
Schulzahnpflege
Jährlich werden in jeder Klasse individuelle Zahnuntersuche durch einen Schulzahnarzt durchgeführt. Die Eltern vereinbaren bei einem Schulzahnarzt selber einen Termin. Die Untersuchungskosten sind kostenlos. Falls eine Zahnbehandlung nötig ist muss diese von den Eltern übernommen werden.
Die Durchführung der Zahnuntersuche durch einen privaten Zahnarzt ist möglich. In diesem Fall müssen die Eltern die Untersuchungskosten selber tragen und der Schulverwaltung eine Bestätigung über die Durchführung des Untersuchs einreichen.
Es ist der Schule ein wichtiges Anliegen, die Eltern an den Elternabenden auf die Wichtigkeit der Zahnpflege bei ihren Kindern hinzuweisen. Der Besuch der Zahnprophylaxehelferinnen erfolgt einmal jährlich. Die Fluoridanwendung wird vom Kanton empfohlen.
Schularztuntersuche
Es werden regelmässig   Schularztuntersuche durchgeführt, jeweils vor dem Stufenwechsel, im 2. Kindergarten, in der 5. Klasse und der 2. Oberstufe. Die Kinder- bzw. Jugendlichen werden vom Schularzt untersucht und geimpft. Damit können gesundheitliche Störungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Schulpsychologischer Dienst
Diese Einrichtung kann bei schulischen, psychischen und erzieherischen Problemen Ihres Kindes beigezogen werden. Die Beratungen sind kostenlos.
Zahnarztbehandlung - wer bezahlt?
In der Schweiz müssen Erwachsene die Kosten für den Zahnarzt selbst bezahlen, ausser man hat eine Zusatzversicherung für Zahnarztbehandlungen abgeschlossen. Es lohnt sich aber, auf eine gute Zahnpflege zu achten und mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt zu gehen. Zahnschäden können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Das kostet langfristig weniger. Gesunde Zähne sind wichtig für die Gesundheit.
Wann muss ich zum Arzt gehen?

Falls Sie nur leichte Beschwerden haben, können Sie auch in einer Apotheke um Rat fragen. Dort bekommen Sie Medikamente, für die kein Arztrezept nötig ist.
Wenn Sie starke Beschwerden haben, gehen Sie am Besten zuerst zu Ihrem Hausarzt. Ins Spital geht man nur in Notfallsituationen, oder wenn der Hausarzt Sie einweist.

Wer hilft bei Sprachbarrieren?

Im Spital oder in der Arztpraxis muss man mit den Ärzten oder Ärztinnen, den Pflegefachleuten oder Therapeuten und Therapeutinnen reden können. Nur so erhalten die Patienten die nötige und richtige Behandlung und es werden Missverständnisse vermieden. Oft helfen Familienmitglieder beim Übersetzen. Sie sind jedoch nicht auf die Übersetzungsarbeit vorbereitet und vielleicht selbst ängstlich oder in Sorge.
Professionelle Übersetzer können hier weiterhelfen. Viele grössere Spitäler bieten einen eigenen Übersetzungsdienst. Fragen Sie unbedingt nach, wenn Ihnen diese Dienstleistung nicht angeboten wird.
Oft entstehen Missverständnisse auch durch unterschiedliche Wertvorstellungen der verschiedenen Kulturen. Interkulturelle Übersetzer sollen eben dies verhindern . Sie übersetzen nicht nur die Sprache, sondern können auch auf unterschiedliche Wahrnehmungen und Bedeutungen hinweisen, die von Kultur zu Kultur verschieden sind.
In der Region Ostschweiz bietet Verdi den Vermittlungsdienst für interkulturelle Übersetzungen an.

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Im Zusammenhang mit einem Todesfall kommen auf die Angehörigen einige Behördengänge zu. Die Gemeinde Uznach möchte dies mit kompetenter Beratung und einer speziellen Informationsbroschüre erleichtern. Diese Broschüre kann beim Zivilstandamt an der Obergasse 24 bezogen oder unter Tel. 055 285 23 09 bestellt werden. Im Onlineschalter können Sie die Broschüre herunterladen oder online bestellen.

Stationäre medizinische Versorgung und Spitex

Wann ist eine Spitalbehandlung nötig / angesagt?

Ins Spital wird man in der Regel vom behandelnden Arzt oder von der behandelnden Ärztin überwiesen. Gründe dafür können Untersuchungen, eine Operation oder eine Therapie sein. Beim Eintritt müssen Sie Ihre Krankenkassenkarte vorweisen. Spätestens ein paar Tage vor dem geplanten Eintritt erhalten Sie vom Spital per Post alle Informationen, zum Beispiel, was Sie mitbringen müssen und wie Sie sich vorbereiten können.
Die Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt für eine Spitalbehandlung in der Allgemeinen Abteilung. Die Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen für eine private oder halbprivate Behandlung im Spital an. Mit einer halbprivaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Zweibettzimmer, mit einer privaten Zusatzversicherung auf ein Einzelzimmer.
Es gibt unterschiedliche Arten von Spitälern. In Uznach ist das Spital Linth.
Dahin überweist Sie Ihr Arzt an erster Stelle, wenn Sie keine Spezialklinik benötigen.
Einen Überblick über die Spitäler in der Schweiz erhalten Sie unter www.spitaeler.ch
Informationen über die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei einem Spitalaufenthalt erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

Im Spital: Wer pflegt mich und kann ich Besuch empfangen?

Sie dürfen im Spital Besuch empfangen. Es gibt geregelte Besuchszeiten. Informieren Sie sich diesbezüglich (z.B. Internetseite). In Mehrbettzimmern sollte man auf den Gesundheitszustand der anderen Patienten Rücksicht nehmen.
Pflegefachfrauen und -männer übernehmen im Spital den grössten Teil der Pflege und Betreuung. Sie sind speziell dafür ausgebildet und arbeiten eng mit den Ärztinnen und Ärzten zusammen. Patienten (und nahe Angehörige) haben ein Anrecht darauf, über die Behandlung und mögliche Folgen informiert zu werden. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich zuerst an das Pflegepersonal.
Während des Spitalaufenthalts essen die Patientinnen und Patienten im Zimmer. Wenn Sie besondere Bedürfnisse haben (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches oder koscheres Essen, Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel), sagen Sie dies dem Pflegepersonal. Es ist in der Regel kein Problem, diese Wünsche zu erfüllen. Es ist nicht nötig, dass die Angehörigen den Patienten Esswaren mitbringen.

Was steht in meiner Krankenakte?

Sie können beim Arzt und im Spital Einsicht in Ihre Krankenakte (Krankengeschichte) verlangen. Darin stehen die wichtigsten Daten Ihrer Behandlung wie Untersuchungen, Diagnosen, Medikamente, Operationen und die Entwicklung der Krankheit. Diese Informationen dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Informationen über Ihre Rechte als Patient erhalten Sie bei der Schweizerischen Patientenorganisation.

Kann ich mich zu Hause pflegen lassen?

Nach einem Spitalaufenthalt brauchen Sie vielleicht weitere Pflege. Dafür gibt es den Spitalexternen-Dienst, die Spitex. Sie unterstützt Sie in der Hauspflege, der Haushilfe und der Krankenpflege. Noch während dem Spitalaufenthalt wird wenn nötig die Pflege zu Hause organisiert. Die Kosten der Spitex werden teilweise von der Krankenkasse übernommen. 
Auch die Pro Senectute bietet Hilfe und Betreuung zu Hause an. Mit der Haushilfe von Pro Senectute bleiben alte Menschen selbständiger. Sie bestimmen selber, welche Arbeiten sie delegieren und wo sie unterstützt werden wollen.

Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr alleine wohnen kann?

Die Spitex Linth bietet Hilfe in Form von Pflege zu Hause und Hilfe zu Hause an. 
Die Spitex Linth pflegt Menschen aller Altersgruppen zu Hause, damit sie länger in der vertrauten Umgebung bleiben, das Spital früher verlassen oder eine Notsituation besser bewältigen können.Wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder Spitalentlassung im Haushalt anfallende Arbeiten nicht mehr selbständig ausführen kann, bieten wir Hilfe und Unterstützung an. Weitere Dienstleistungen finden Sie auf der Homepage der Spitex Linth. 

Auch die Pro Senectute bietet verschiedene Dienstleistungen für ältere Menschen an, damit Sie weiterhin zuhause wohnen können. Pro Senectute will die Selbständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten kostenlose, vertrauliche Beratungen bei:
  • finanziellen Schwierigkeiten
  • rechtlichen Angelegenheiten
  • der Bewältigung von Lebenskrisen
  • der Freizeitgestaltung
  • bei Wohn- und Beziehungsfragen
  • und der Haushalthilfe und des Mahlzeitendienstes
Vielleicht genügt diese Hilfe nicht und Sie brauchen rund um die Uhr Unterstützung. Dann eignet sich ein Pflegezentrum oder ein Altersheim besser für Ihre Bedürfnisse. In Uznach bestehen das Pflegezentrum Linth und das Altersheim Städtli
Für die Kosten des Heimes muss jede Person selber aufkommen. Falls dies nicht möglich ist, lassen Sie sich von der Pro Senectute beraten.

Gesund leben

Was gehört zu einem gesunden Lebensstil?

Gesundheit ist ein Geschenk, aber wir können auch aktiv etwas für unsere Gesundheit tun. Ein gesunder Lebensstil ist die beste Gesundheitsvorsorge. Wir leisten damit einen Beitrag, um uns gegen Krankheiten zu schützen. Doch was ist ein gesunder Lebensstil? Dazu gehören zum Beispiel gesunde Ernährung, genügend Bewegung, ein normales Körpergewicht, genügend Schlaf, wenig Konflikte und Stress, gute soziale Kontakte, nicht rauchen und keinen oder wenig Alkohol trinken.

Wie kann ich mich gesund ernähren?

Eine gesunde Ernährung und viel Bewegung sind wichtig, weil man sich damit wohler fühlt und gegen Krankheiten schützen kann. Kinder brauchen gesundes Essen ganz besonders für ihre Entwicklung. Doch was ist eigentlich eine gesunde und ausgewogene Ernährung?

Den ganzen Tag viel trinken
Pro Tag 1–2 Liter Flüssigkeit sind ideal. Mineral- und Hahnenwasser oder Früchte- und Kräutertees eignen sich am besten dazu, sie sollten aber keinen Zucker enthalten. Getränke mit Koffein (also Kaffee und schwarzer/grüner Tee) sollten Sie nicht zu viel trinken.

Täglich 5 Portionen Gemüse und Früchte essen
Pro Tag sind 3 Portionen Gemüse sinnvoll, davon mindestens eine roh. Zusätzlich sind pro Tag 2 Portionen Früchte sehr gesund. Die beste Qualität haben Früchte und Gemüse, die in saisonal sind. Also Pfirsiche, Aprikosen im Sommer, Zuckerhut, Endivien im Winter, usw. Frischprodukte sind dazu preiswerter als Fertigprodukte.

Zu jeder Hauptmahlzeit gehören Getreideprodukte oder Hülsenfrüchte
Verwenden Sie nicht nur weisse Mehle, bauen Sie auch Vollkornprodukte ein, die gesund sind für die Verdauung und mehr Vitalstoffe enthalten.

Wechseln Sie mit eiweisshaltigen Nahrungsmitteln ab
Fleisch ist nicht jeden Tag notwendig. Ersetzen Sie es durch Milchprodukte, Eier, Fisch oder Hülsenfrüchte.

Fetthaltige Nahrungsmittel wie Chips, Schokolade, Würste etc. nur in kleinen Mengen essen
Benutzen Sie bei der Nahrungszubereitung gesunde, pflanzliche Öle, wie zum Beispiel Raps- und Olivenöl.

Massvoll und mit Genuss
Süssigkeiten, salzige Knabbereien und zuckerhaltige Getränke. Kochen Sie wann immer möglich selber und essen Sie nur ausnahmsweise Fertigprodukte wie Pizza, etc. Fachleute raten davon ab, dass Kinder koffeinhaltige Energydrinks trinken.

Die Lebensmittelpyramide stellt die Empfehlungen zum gesunden und genussvollen Essen und Trinken für Erwachsene übersichtlich dar.

Wie viel Bewegung pro Tag ist gesund?

 Neben der Ernährung unterstützt auch regelmässige Bewegung das Wohlbefinden. Es genügt schon, wenn sich Erwachsene täglich mindestens 30 Minuten bewegen. Tun Sie das möglichst in der Natur. Dazu eignen sich zum Beispiel Treppen steigen, zu Fuss unterwegs sein, Velo fahren oder arbeiten im Garten.

Hier ein Tipp, der auch Ihren Kindern Spass machen kann: Eine gute Möglichkeit zur Bewegung bieten die so genannten Vita Parcours. Das sind 2-3 km lange Wege im Wald mit Anleitung zu Gymnastikübungen. Alle können den Vita Parcours benutzen, egal ob Anfänger/innen oder geübte Sportler/innen. Die Benützung des Vita Parcours ist kostenlos. Hier finden Sie den Parcours in Ihrer Nähe.
Kinder sollten sich mindestens 1 Stunde pro Tag bewegen anstatt fernzusehen. Neben Spielen und Schulsport gibt es die Möglichkeit, in Vereinen Sport zu treiben oder in den Ferien ein Sportlager zu besuchen. Viel Bewegung unterstützt die ganze Entwicklung der Kinder. Der Schulweg ist eine gute Möglichkeit für Kinder sich täglich an der frischen Luft zu bewegen. Informationen dazu sind zu finden bei migesplus: Diese Unterlagen können Sie in verschiedenen Sprachen herunterladen.

Für Kinder im Vorschulalter gibt es das Muki-/ Vaki-Turnen
In Uznach steht auch ein Hallenschwimmbad zur Verfügung. Es befindet sich im Schulgebäude Herrenacker.

Gegen welche Krankheiten kann man sich impfen lassen?

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt verschiedene Impfungen, zum Beispiel gegen Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B oder Humane Papillomaviren. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten der empfohlenen Basisimpfungen.
Kinder- und Hausärzte- und -ärztinnen führen die Impfungen durch. Sie erhalten nach dem Impfen einen Impfpass (Impfbüchlein). Darin werden all Ihre Impfungen eingetragen. Viele Impfungen müssen nach einer bestimmten Zeit wiederholt werden. Fehlende Impfungen kann man jederzeit nachholen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin beraten.
Für Auslandreisen können unter Umständen zusätzliche Impfungen empfehlenswert oder obligatorisch sein. Das in Basel informiert Sie über die erforderlichen Impfungen für ihr Reiseziel.
Für Kinder im Schulalter werden durch den Schularzt Angebote für Impfungen gemacht. Erkundigen Sie sich genau, was sie bedeuten. 

Wo kann ich mich zum Thema Sucht beraten lassen?
Menschen können nach verschiedenen Mitteln süchtig sein: nach Alkohol, Zigaretten oder Medikamente wie Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Es gibt auch eine Sucht nach Arbeiten, Essen, Spielen und Einkaufen oder nach illegalen Drogen wie Cannabis, Kokain und Heroin.
Sucht und Drogen haben Auswirkungen auf den Körper und die Psyche. Drogensucht kann auch für nahe stehende Mitmenschen ein Problem sein. Familienmitglieder und Freunde bemerken die Sucht manchmal lange Zeit nicht. Und wenn sie es merken, reden sie oft nicht darüber. Deshalb ist es wichtig, sich professionelle Hilfe ausserhalb der Familie zu holen. Denn häufig können süchtige Menschen nicht alleine von ihrer Sucht loskommen. Bei der Suchtberatung können sie gemeinsam mit Fachpersonen nach neuen Lösungen suchen. Betroffene und Angehörige erhalten Unterstützung und Begleitung in diesen schwierigen Situationen.
Die Beratungen sind oftmals kostenlos. Die Fachpersonen unterstehen der Schweigepflicht. Adressen finden Sie im Telefonbuch oder bei Sucht Info Schweiz. Auch der Hausarzt oder die Hausärztin kann Ihnen Beratungsstellen empfehlen.

Familienplanung

Wo kann ich mich zu Schwangerschaft, Geburt und Kinderwunsch informieren?

Allgemeine Informationen zu rechtlichen und finanziellen Fragestellungen erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität (www.faplasg.ch). Hier erhalten Sie Informationen und Begleitung in schwierigen Lebenslagen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft, vor und nach der Geburt, mit dem ‚Eltern werden’ und auch bei sexuellen Problemen nach der Geburt eines Kindes.
Der Frauenarzt, die Frauenärztin oder eine Hebamme leisten die Untersuchungen während der Schwangerschaft und geben Ihnen Auskünfte zur Vorbereitung der Geburt. In regelmässigen Abständen führt Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin auch Kontrolluntersuchungen durch, um die Entwicklung des Kindes zu beobachten und mögliche Gefahren für Mutter und Kind zu erkennen.
An den Spitälern sowie im Angebot einiger Hebammen gibt es Kurse zur Geburtsvorbereitung. Darin werden die Schwangerschaft, die Vorbereitung auf die Geburt und die neuen Aufgaben als Eltern behandelt.
Sie können im Spital, in einem Geburtshaus oder zu Hause gebären. In der Regel können sie selbst wählen, wo sie gebären möchten und das Spital oder Geburtshaus vorher besuchen. Die meisten Frauen bringen ihre Kinder im Spital zur Welt. Nur bei Schwangerschaften ohne Komplikationen sind auch Hausgeburten mit Unterstützung von Hebammen ratsam. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Kosten der Geburt, Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen sowie gewisse Kosten der Geburtsvorbereitung und der Stillberatung.
Im Verlauf der Schwangerschaft meldet Sie der Arzt/ die Ärztin oder die Hebamme für die Geburt an.
Die Liste der Spitäler in der Region:
Spital Uznach
Spital Lachen
Spital Männedorf
Spital Wetzikon
Spital Zollikerberg
Die Liste der Geburtshäuser finden Sie hier:
Die Liste der Hebammen finden Sie hier:

Nach der Geburt

Die Spitäler bieten auch nach der Geburt Unterstützungskurse für die Mütter, wie Rückbildungsgymnastik, Stillberatung etc. an. Informieren Sie sich über das genaue Angebot beim Spital Ihres Wohnkantons.
Geburtshäuser und freischaffende Hebammen bieten ebenfalls Leistungen, Beratungen und Kurse nach der Geburt an. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. Die Liste der Hebammen
Die Mütter- und Väterberatung bietet Eltern eine Vielzahl von Kursen. Themen sind z.B. die Entwicklung oder die gesunde Ernährung der Kinder (Stillberatung). Sie hilft den Eltern auch, sich in der neuen Rolle zurechtzufinden und mit psychosozialen Problemen umzugehen. Bei der Mütter und Väter Beratungsstelle finden Sie Internetadressen zu Elternberatungsstellen in Ihrer Nähe. Einige bieten auch spezielle Angebote für Ausländer/innen an.

Die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität  bietet Beratung und Begleitung für Frauen und Männer bzw. Paare bei finanziellen und rechtlichen Fragen nach der Geburt eines Kindes und zum Thema‚ Eltern werden – ein Paar bleiben’. Bei Bedarf wird eine/n professionelle/n Übersetzer/in beigezogen.
Beratungsstelle Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität
St. Gallerstrasse 15
8645 Jona
Tel.: 055 211 14 51
E-Mail: faplajona(at)fzsg.ch

Wie können wir uns vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen?

Mit modernen Verhütungsmethoden kann man planen, wann das eigene Kind zur Welt kommen soll. Die Wahl des Verhütungsmittels ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der Lebenssituation, der persönlichen Einstellung und vom gesundheitlichen Zustand der Frau, viele Verhütungsmittel müssen von der Frau eingenommen werden. Generell wird zwischen hormoneller und nichthormoneller Verhütung unterschieden. Am besten wenden Sie sich bei dieser Frage an einen Gynäkologen oder eine Gynäkologin.

Sind Sie selber ungeplant oder ungewollt schwanger geworden, dann wenden Sie sich möglichst bald an Ihren Arzt oder an die Beratungsstelle Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität. Innerhalb von 12 Wochen kann eine Frau entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortführen oder abbrechen möchte. Ab der 13. Woche kann der Ärztin oder Arzt bestimmen, ob ein Schwangerschaftsabbruch gerechtfertigt ist. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch. Der Entscheid für oder gegen eine Schwangerschaft kann belastend sein und viele Fragen aufwerfen. Zur Beratung und Unterstützung wenden Sie sich an die Beratungsstelle Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität.

Sexuell übertragbare Krankheiten

Durch körperlichen Kontakt und Sex ohne Schutz können verschiedene Krankheiten übertragen werden. 
Die meisten Krankheiten sind mit der entsprechenden Behandlung heilbar, wobei die Früherkennung eine wichtige Rolle spielt. Unbehandelte Krankheiten (wie Hepatitis) können schwere Schäden verursachen. Krankheiten wie Herpes bleiben im Körper, nehmen aber mit der Zeit ab. Ob die Krankenkassen die Vorsorgeuntersuchung bezahlen, muss abgeklärt werden.
Es gibt eine grosse Ausnahme: AIDS. Das Wort «Aids» steht für die englische Bezeichnung «Acquired Immunodeficiency Syndrome», zu deutsch «Erworbenes Immunschwächesyndrom». Bei einer Immunschwäche ist die Abwehrfähigkeit des Körpers gegenüber Krankheitserregern vermindert. Eine fortgeschrittene Immunschwäche kann zu verschiedenen schweren Erkrankungen und zum Tod führen . Medikamente bremsen lediglich den Verlauf von Aids.
Ursache für Aids ist eine Infektion mit dem HI-Virus («Human Immunodeficiency Virus», zu deutsch: «Menschliches Immunschwäche-Virus»). Nach einer Ansteckung mit dem HI-Virus dauert es manchmal Jahre bis Aids ausbricht, weshalb die Krankheit lange unentdeckt bleiben kann. In der Schweiz sind rund 22’000 Menschen mit dem HI-Virus infiziert, und jährlich stecken sich neue an. Grundsätzlich wird der HI-Virus durch Blut oder Spermien- und Scheidenflüssigkeit weitergegeben:
Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre Aids.
Mehrsprachige nützliche Broschüren können Sie zum Thema Gesundheit gratis bestellen.

Welche administrativen und rechtlichen Anliegen sollte ich beachten?

Vor der Geburt Ihres Kindes müssen Sie folgende Punkte klären:

  • Falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss das Kindsverhältnis – die rechtliche Vaterschaft – zwischen Kind und Vater durch einen Rechtsakt (Vaterschaftsanerkennung) geklärt werden. Die Vaterschaftsanerkennung muss auf dem Zivilstandsamt am Wohnort des Vaters oder der Mutter gemacht werden. Nach der Geburt werden Sie von der Vormundschaftsbehörde kontaktiert. Der Vater muss einen Unterhaltsvertrag für das Kind abschliessen.
  • Für die Registrierung der Geburt Ihres Kindes werden verschiedene Dokumente gebraucht. Das Zivilstandsamt gibt Auskunft.
  • Suchen Sie den Vornamen für Ihr Kind aus. Im Spital erwartet man, dass Sie bei der Geburt den Vornamen schon wissen. Falls Sie zu Hause gebären, muss man den Vornamen innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt den Behörden mitteilen.
  • Versichern Sie Ihr Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenkasse. Dadurch müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und Ihr Kind kommt in den Genuss einer vorbehaltlosen Deckung.
Informative Links

Informationen zum Thema Aids
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Aids online (Amtssprachen, Englisch).

Informationen zum Thema Verhütung
Hier finden sie weiterführende Informationen zum Thema Verhütung.
Junge Frauen und Männer können sich online über Sexualität informieren und Fragen stellen.

Informationen zum Thema Mädchenbeschneidung finden Sie hier