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Wohnen

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Wie bewerbe ich mich für eine neue Wohnung?
  • Anmeldeformular klar und verständlich ausfüllen.
  • Zusammen mit dem Anmeldeformular weitere Unterlagen einreichen – etwa Ausländerausweis, Betreibungsauszug (erhalten Sie beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts), sowie einen Nachweis einer Privathaftpflicht-Versicherung für Mietschäden.
  • Das Anmeldeformular zusammen mit den verlangten Formularen und einem kurzen Begleitbrief dem Vermieter einreichen.
Wie finde ich eine Wohnung?

Es empfiehlt sich, auf verschiedenen Wegen eine neue Wohnung zu suchen. Sie erhöhen damit Ihre Chancen deutlich.

  • Internet: Auf diversen Immobilienportalen sind freie Wohnungen ausgeschrieben. Suchkriterien wie Ortschaft, Anzahl Zimmer oder Mietzins helfen Ihnen, geeignete Wohnungen ausfindig zu machen.
  • Zeitungen: Freie Wohnungen sind in Tageszeitungen ausgeschrieben.
  • Gratisinserate in Einkaufszentren. Sie können dort gratis eine Annonce aufhängen oder nach Angeboten suchen.
  • Bekanntenkreis: Informieren Sie Ihren Freundeskreis und Ihre Verwandtschaft über die Wohnungssuche. Nutzen Sie auch Ihr Umfeld am Arbeitsplatz.
Wann soll ich meine alte Wohnung künden?

Erkundigen Sie sich zuerst, auf welche Daten Sie Ihre Wohnung kündigen können. Kündigen Sie Ihre alte Wohnung erst dann, wenn Sie im Besitz des neuen, gültigen Mietvertrages sind.

Was ist ein Mietvertrag?

Mieter und Vermieter schliessen in der Regel einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen einzuhalten. Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrags und enthält Regeln, die das friedliche und ordentliche Zusammenleben im Haus gewährleisten sollen.

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Beim Einzug wird die Wohnung von Mieter und Vermieter gemeinsam kontrolliert. Schäden und defekten Einrichtungen müssen in einem Wohnungsübergabeprotokoll detailliert festgehalten werden. Beide Parteien unterschreiben zum Schluss das Antrittsprotokoll, und Sie erhalten eine Kopie. Bewahren Sie diese sorgfältig auf. Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie bei www.migraweb.ch

Was ist ein Austrittsprotokoll?

Beim Auszug wird die Wohnung vom Mieter und vom Vermieter genau kontrolliert. Grosse und kleine Schäden werden im Austrittsprotokoll festgehalten. Tapeten, Teppiche, Parkettböden oder ähnliche Gegenstände haben eine gewisse Lebensdauer. Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie bei www.migraweb.ch
Bei komplizierteren Fällen empfiehlt es sich, zur Wohnungsabgabe einen Experten des Mieterinnen- und Mieterverbandes beizuziehen.

Was beinhaltet der Mietzins?

Im Mietvertrag ist eine monatliche Miete abgemacht. Hinzu kommen die Nebenkosten sowie Ausgaben für Strom oder Gas, Telefonanschlüsse, Internetverbindung oder Kabelfernsehen.
Unter Nebenkosten können Ausgaben fallen für Heizung, Wasser, Hauswart, Gartenunterhalt, Abwasser, Kehrichtgebühr und weiteres mehr. Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein. Sie sind sonst nicht zulässig. Die Nebenkosten werden anteilsmässig auf die Mieterinnen und Mieter verteilt. Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie in der Regel monatlich zusammen mit dem Mietzins. Man nennt das Akontozahlungen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie dann eine Schlussabrechnung.
Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss dazu aber ein offizielles Formular verwenden, klare Gründe angeben und mit den entsprechenden Zahlen belegen.Wenn der Mieter mit der Mietzinserhöhung nicht einverstanden ist, hat er innert der vorgegebenen Frist, Zeit sich zu wehren.

Was ist ein Mietzinsdepot?

Das Mietzinsdepot – auch Kaution genannt – dient dem Vermieter als Sicherheit; etwa bei unbezahlten Mietzinsen, offenen Abrechnungen für Nebenkosten oder bei Schäden an der Wohnung, für die Sie aufkommen müssen. Das Depot beträgt maximal drei Monatsmieten. Es ist vom Mieter auf ein spezielles Bankkonto (Depot- oder Kautionskonto) einzubezahlen; dieses Konto lautet auf den Namen des Mieters. In der Regel wird Ihnen das Depot samt Zinsen nach dem Auszug aus der Wohnung umgehend zurückerstattet. Abgezogen werden allenfalls offene Mietzinsen und Schäden an der Wohnung.

Wo muss ich den Umzug melden?

Wenn Sie in der gleichen Gemeinde umziehen, reicht eine Adressänderung an Ihre Einwohnerkontrolle. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden. Informationen dazu hier.  Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:

  • Post: Sie können einen Auftrag zum Nachsenden Ihrer Post bei der Poststelle hinterlegen.
  • Strom, Gas, Wasser: Informieren Sie die zuständigen Werke über Ihren Umzug, damit diese die Schlussabrechnung machen können.
  • Schule: Falls Sie Kinder haben, informieren Sie die Lehrpersonen und die Schulbehörden über den Umzug.
Kann eine Wohnung gekündigt werden?

Ja, sowohl Mieter wie auch Vermieter können die Wohnung kündigen. Sie müssen aber die im Vertrag festgehaltenen Fristen und Termine beachten. Wer eine Kündigung erhält, hat 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren. 
Es ist auch möglich, die Wohnung ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine zu kündigen. Mit dem offiziellen Kündigungstermin sind die Termine und Kündigungsfristen gemeint, die im Mietvertrag festgelegt sind. Sie müssen dann allerdings einen oder besser mehrere Nachmieter finden und dem Vermieter vorschlagen. Diese müssen zahlungsfähig und zumutbar sein.

Wer bezahlt die anstehenden Reparaturen in der Wohnung?

Kleinere Reparaturen, die Sie selbst ohne eine Fachperson ausführen können, gehören zum sogenannten kleinen Unterhalt (Kosten bis rund 150 Franken). Dafür müssen Sie als Mieterin und Mieter selber aufkommen. Einige Beispiele: Duschschlauch, Filter im Dampfabzug, Wasserhahnfilter, Seifenschalen, Plastikkörbchen im Geschirrspüler oder Backblech im Ofen.
Wenn grössere Reparaturen nötig sind, müssen Sie dies sofort dem Vermieter oder dem Hauswart melden. Sind Sie nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt der Vermieter die Reparatur auf seine Kosten. Ansonsten müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, je nach Lebensdauer des defekten Gegenstands.

Brauche ich fürs Wohnen eine Versicherung?

Viele Vermieter und Verwaltungen verlangen eine Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn Schäden entstehen, die Sie nicht absichtlich verursacht haben. Ausserdem ist es für Mieterinnen und Mieter empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Mit Hausrat bezeichnet man die gesamte Wohnungseinrichtung samt Haushaltsgeräten, Computer, TV-Gerät, CDs, Büchern, Kleidern usw. Die Hausratversicherung übernimmt – im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – die Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse, Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. Die Versicherungssumme sollten Sie alle paar Jahre oder nach teuren Anschaffungen überprüfen und allenfalls anpassen.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse, Klaus Gebert Strasse 4, 8640 Rapperswil-Jona, Tel. 055 225 70 35 informiert Sie in allen Fragen rund ums Mieten, etwa bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermittelt sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. Zum Beratungstermin müssen alle Unterlagen mitgenommen werden, vor allem natürlich der Mietvertrag.
Rechtsberatung in Mietfragen bietet der Mieterschutz St. Gallen.
Eine umfassende Linkliste für weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wohnungswesen. Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter www.migraweb.ch

Kann ich in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus kaufen?

Der Kauf von Wohneigentum ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Es gelten jedoch besondere Bedingungen. Das Grundbuchamt gibt Auskunft.

Abfall

Wann darf ich den Abfallsack vor das Haus stellen?

Wenn Ihr Haus über einen Abfallcontainer verfügt, werfen Sie den vollen, gut verschnürten Abfallsack dort hinein. Ob dies nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist, lesen Sie entweder in der Hausordnung oder Sie erfahren es vom Hauswart.
Gibt es bei Ihnen keinen Abfallcontainer, bringen Sie den vollen, gut verschnürten Abfallsack am Montag bis 7.00 Uhr zum Sammelpunkt Ihres Hauses oder Wohnquartiers. Diese Vorschriften haben gute Gründe: Zum einen sieht es nicht besonders einladend aus, wenn überall Berge von Abfallsäcken auf der Strasse liegen. Ein weiterer Grund sind Tiere wie Füchse, Marder, Krähen und Katzen. Diese reissen die herumliegenden Abfallsäcke in der Nacht gerne auf und plündern den Inhalt.

Warum und wo muss ich für die Abfallsäcke Kehrichtmarken kaufen?

Jeden Tag verursachen die Menschen unzählige Tonnen Abfall. Die Entsorgung und Vernichtung dieses Abfalls ist eine aufwändige Sache. Diese Infrastruktur muss bezahlt werden. Wie in den meisten Orten gilt dabei auch in der Gemeinde Uznach das Verursacherprinzip. Das heisst: Je mehr Abfall Sie verursachen, desto mehr müssen Sie dafür bezahlen. Oder umgekehrt: Wenn Sie den Abfall getrennt entsorgen, werden Sie belohnt. Denn Sie brauchen weniger Abfallsäcke respektive Kehrichtmarken zu kaufen und sparen Geld. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Die getrennt entsorgten Abfälle lassen sich zu einem Grossteil wiederverwerten. Sie tragen damit auch zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen bei. Die geltenden Tarife für die Abfallentsorgung finden Sie im Abfallkalender von Uznach, welcher jeweils im Dezember in alle Haushalte versandt wird.
Der Abfallwegweiser des Bundesamtes für Umwelt informiert über die Entsorgung verschiedener Abfälle.

Welche Abfälle werden in Uznach zu Hause abgeholt?

Kehricht, Grüngut, Karton, Papier, Textilien und Schuhe werden in Ihrer Strasse abgeholt. Die Abfalldaten finden Sie auf dem Abfallkalender der Gemeinde Uznach. Mit Ihrer Anmeldung beim Reminder der Gemeinde Uznach werden Sie automatisch an alle kommenden Abfallsammlungen erinnert.   

Für welche Abfälle gibt es eine Sammelstelle?

Beim Entsorgungsplatz Werkhof, Zürcherstrasse 29, Uznach, stehen Sammelbehälter für Glas, Stahlblechdosen, Büchsen, Batterien, Altöl, Textilien, Schuhe, Aluminium und Kaffeekapseln aus Aluminium kostenlos zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die AnwohnerInnen und benutzen Sie die Entsorgung beim Werkhof Uznach zu den vorgegebenen Öffnungszeiten.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das Tiefbauamt Uznach, Telefon 055 285 23 04

Welche Abfälle werden an den Handel oder das Gewerbe zurückgegeben?

Die PET-Flaschen, Kunststoffbehälter können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Die Entsorgung der verschiedensten Elektrogeräte erfolgt via Fachgeschäfte oder H. Mahr AG, Benken, und Recycling-Zentrum Linthgebiet, Schachenstrasse 82, Jona. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden beim Neukauf an die Fachgeschäfte zurückgebracht. 

Was passiert mit Rüstabfällen aus der Küche?

Viel Abfall entsteht auch in der Küche Tag für Tag. Einige dieser Abfälle können Sie kompostieren</span>. Das heisst: Die Abfälle werden durch einen biologischen Prozess zu Kohlendioxid, Wasser und Humus umgewandelt. In den Kompost oder die Grünabfuhr gehören unter anderem:

  • Rüstabfälle von Obst und Gemüse
  • Speiseresten
  • Verdorbene Früchte, verdorbenes Gemüse
  • Kaffeesatz, Tee (mit Beutel, aber ohne Verpackung)
  • Zerkleinerte Eierschalen
  • Käserinde
  • Schnittblumen, Topfpflanzen, alte Blumenerde

Am besten sammeln Sie diese Abfälle zunächst in einem separaten Eimer. Wenn er voll ist, entleeren Sie ihn auf dem Komposthaufen Ihres Hauses oder Wohnquartiers. Gibt es bei Ihnen keinen Komposthaufen, nutzen Sie dafür die Grünabfuhr der Gemeinde Uznach. Die Grünabfuhr ist kostenpflichtig. Verkaufsstellen für Grüngutmarken sind Josef Giger AG, Städtchen und Eisenbahnstrasse sowie Papeterie Köhler AG, Städtchen, Uznach. Möchten Sie mehr über die Kompostierung erfahren? Beim Kompostforum Schweiz erhalten Sie Informationen.

Was mache ich mit alten Kleidern, Spielsachen und Möbeln?

Der Verein UznerFamilien führt jedes Jahr im März und September eine Spielzeug- und Kinderkleiderbörse durch. Gut erhaltene Kleider, Schuhe, Spielwaren, Autositze (an der Herbstbörse auch Skiartikel) und vieles mehr werden an diesen Tagen entgegengenommen und wieder verkauft.

Alte und noch intakte Möbel kann man im Brocken Chäller oder im Linthhof Markt abgeben. Möbel, die nicht mehr verwendet werden können, müssen als Sperrgut entsorgt werden. Private können Sperrgut, Eisen, Grubengut, Grüngut, Elektroschrott etc. direkt bei der Firma Mahr AG in Benken entsorgen. Dabei wird eine Gebühr nach Gewicht verrechnet.

Wohin bringe ich alte Brillen und Mobiltelefone?
  • Alte Brillen können Sie im Brillengeschäft wieder zurückgeben oder für karitative Zwecke spenden.
  • Alte Mobiltelefone gehören nicht in den Abfall, weil sie zahlreiche wiederverwertbare Edelmetalle enthalten, aber auch Materialien, die umweltbelastend sind. Wenn Ihr altes Mobiltelefon noch funktioniert, können Sie es entweder im Freundeskreis verschenken oder im Internet verkaufen – zum Beispiel bei den Internetbörsen ricardo.ch oder ebay.ch. Oder Sie bringen es ins Geschäft zurück, in dem Sie es gekauft haben. Auch die Swisscom nimmt alte Mobiltelefone zurück.
Was muss ich als Hundehalterin oder Hundehalter beachten?

Wenn Sie mit Ihrem Hund spazieren gehen, nehmen Sie stets spezielle Hundekotsäcke mit. Diese benötigen Sie, um den Kot Ihres Hundes vom Boden aufzuheben und zu entsorgen. Als Hundehalter sind Sie dazu verpflichtet. Hundehalter, die dieser Pflicht nicht nachkommen können gebüsst werden. Hundekotsäcke können Sie unter anderem im Tierfachhandel kaufen. Für die Entsorgung der Hundekotsäcke gibt es in der Gemeinde Uznach sogenannte Robidog. Das sind spezielle Abfallkübel für Hundekot; sie sind grün und entsprechend angeschrieben. Die meisten Robidog-Kästen befinden sich an Plätzen und Spazierwegen, welche die Hundehalterinnen und Hundehalter am meisten benutzen.