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Staat

Politik

Was macht den schweizerischen Staat aus?

Die Schweiz ist einer von weltweit 193 Staaten. Weil sie auf einer Bundesverfassung (Grundgesetz des Staates) beruht, ist sie ein Rechtsstaat. Die Schweiz ist eine direkte Demokratie, weil die Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Angelegenheiten stark mitentscheiden können. Sie ist auch föderalistisch, weil sie aus Kantonen besteht, die über eine weitreichende Eigenständigkeit verfügen.
Erläuterungen zu Fachbegriffen der schweizerischen Politik:
http://www.ch.ch/de
Schweizer Portal von Bund, Kanton und Gemeinden

Wie ist das politische System in der Schweiz strukturiert?

Die Demokratie der Schweiz stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung und kennt die Gewaltenteilung. Damit ist gemeint, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane verteilt ist. Auf nationaler Ebene sieht dies wie folgt aus:

  • Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist das nationale Parlament. Es wird auch Bundesversammlung genannt und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat mit 46 Mitgliedern repräsentiert im Parlament die 26 Kantone.
  • Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist der Bundesrat (Landesregierung). Er hat sieben Mitglieder, welche der Eidgenössischen Verwaltung vorstehen. Einer der Bundesräte übernimmt jeweils für ein Jahr zusätzlich die Funktion des Bundespräsidenten.
  • Die Judikative (Recht sprechende Gewalt) besteht auf nationaler Ebene aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.

Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die Gewaltenteilung; ihre Struktur kann allerdings variieren: es gibt kantonale Parlamente (nicht in allen Kantonen), kantonale Regierungen und Kantonsgerichte.
Weitere Informationen über das politische System in der Schweiz 

Warum wird die Schweiz eine Musterdemokratie genannt?

Das hat im Wesentlichen vier Gründe:

  • Die individuellen Freiheiten jeder Person sind durch die Bundesverfassung garantiert.
  • Minderheiten sind dank einem föderalistischen Staatsaufbau geschützt.
  • Das Mitspracherecht des Volkes ist in der Schweiz weit entwickelt. Mehrmals jährlich finden deshalb Volksabstimmungen statt.
  • Mittels Volksinitiative können die Bürgerinnen und Bürger eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Und mit einem Referendum ist es möglich, Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorzulegen.
Was versteht man unter Föderalismus?

In der Schweiz gehören der Föderalismus und die Subsidiarität zu den staatspolitischen Grundprinzipien. Stark vereinfacht formuliert meint dies zunächst: Der Bund, die 26 Kantone und die rund 2600 Gemeinden in der Schweiz teilen die öffentlichen Aufgaben untereinander auf, wobei die Kantone möglichst eigenständig sein sollen.
Wichtiger Grundgedanke dabei ist, dass zunächst die kleineren Strukturen (Gemeinde und Kantone) für die Lösung von Aufgaben zuständig sind. Kann die Gemeinde eine Aufgabe nicht bewältigen, übernimmt der Kanton die Zuständigkeit. Und bei jenen Aufgaben, welche auch der Kanton allein nicht erfüllen kann, geht die Verantwortung an den Bund über. Beispiele dafür sind Aussenpolitik, Arbeitsrecht, Zivil- und Strafrecht, Berufsbildung, nationale Infrastrukturen und andere mehr.
Die Kantone in der Schweiz haben ein hohes Mass an Autonomie. Sie verfügen über eigene Verfassungen, über Parlamente (nicht in allen Kantonen), Regierungen, Gerichte und Polizei. Eine Folge davon ist, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen gibt. Durch Absprachen unter den Kantonen wird dafür gesorgt, dass der Wirtschaftsraum Schweiz trotzdem gut funktioniert.
Dank diesem föderalistischen System sind die Interessen von kleinen Gruppen und Minderheiten besser geschützt. Ein Nachteil ist allerdings, dass das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden manchmal recht komplex und aufwändig ist.

Welche Parteien gibt es in der Schweiz?

Die Schweiz ist ein Mehrparteienstaat. Die vier grössten Parteien im Land sind im Bundesrat (Landesregierung) vertreten (alphabetische Reihenfolge):

  • Christlichdemokratische Volkspartei (CVP)
  • Freisinnig-Demokratische Partei. Die Liberalen (FDP)
  • Schweizerische Volkspartei (SVP)
  • Sozialdemokratische Partei (SP)

Es gibt noch etliche weitere Parteien im Land. Weil keine Partei über die absolute Mehrheit verfügt, geht es in der schweizerischen Politik stets darum, mehrheitsfähige Kompromisse zu finden.
Weitere Informationen zum Parlament

Welches sind die wichtigsten Bürgerrechte?

In der Schweiz haben die Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die Politik aktiv mitzugestalten. Dies betrifft alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt und mündig sind und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen. Die wichtigsten Bürgerrechte werden nachfolgend kurz erläutert.

  • Wahlrecht: Alle vier Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Volksvertreter  in die Parlamente. Sie bestimmen auch die Exekutiven von Kantonen und Gemeinden. Die Landesregierung hingegen wird nicht durch das Volk gewählt, sondern vom nationalen Parlament bestimmt.
  • Stimmrecht: Bei Volksabstimmungen entscheiden die Stimmberechtigten mehrmals pro Jahr über Sachfragen oder Gesetze – auf lokaler, kantonaler und Bundesebene. In kleineren Gemeinden kennt man zudem die Gemeindeversammlung: Die Bürgerinnen und Bürger versammeln sich vor Ort, diskutieren über lokale Sachfragen und entscheiden darüber.
  • Initiativ- und Referendumsrecht: Mittels einer Initiative haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Änderungen in der Bundesverfassung zu verlangen. Und sie können mit einem Referendum erwirken, dass man Beschlüsse von Parlamenten im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorlegt. Damit eine Initiative oder ein Referendum möglich sind, braucht es allerdings eine bestimmte Anzahl von Stimmberechtigten, welche dies innerhalb einer vorgegebenen Frist mit ihrer Unterschrift verlangen. Das letzte Wort hat dann das Volk bei der Abstimmung.
  • Petitionsrecht: Es erlaubt allen Personen – also auch Migrantinnen und Migranten – schriftlich formulierte Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten. Diese sind zwar nicht verpflichtet, aufgrund einer Petition etwas zu unternehmen. Aber die Behörden müssen die Anliegen mindestens zur Kenntnis nehmen.  
Welche politischen Mitbestimmungsrechte haben Ausländerinnen und Ausländer?

Die meisten Instrumente der politischen Mitsprache in der Schweiz erfordern das Bürgerrecht; sie sind also Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten. Einige Kantone haben aber bereits das Wahl- und Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene eingeführt. Gemeinden dieser Kantone haben also die Befugnis, diese Rechte ihrer ausländischen Wohnbevölkerung zu gewähren oder auch nicht.
In den Kantonen Neuenburg und Jura kennt man solche Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene, in den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. Auch Gemeinden der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen.
Es gibt für Ausländerinnen und Ausländer weitere Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren. So haben sie das Recht, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen (siehe auch Kapitel 6). Das Ausländerstimmrecht kennt man zudem in einem grossen Teil der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden der Schweiz. Und es gibt fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren, in denen man ebenfalls einiges bewirken kann.

Einbürgerung

Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?

Informationen zur Einbürgerung finden Sie beim

Wo erhalte ich eine erste persönliche Beratung zum Thema Einbürgerung?

Für eine erste persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an das Einbürgerungssekretariat der Gemeinde Uznach, Obergasse 24, 8730 Uznach, 055 285 23 09. Hier erhalten Sie alle Informationen zur Einbürgerung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Wissenswertes über die Schweiz

Weshalb nennt man die Schweiz eine Insel?

Die Schweiz liegt im Herzen Westeuropas. Man nennt sie manchmal auch eine Insel. Gemeint ist damit eine Insel inmitten der Europäischen Union (EU). Denn die Schweiz selbst ist kein EU-Mitglied, aber ihre Nachbarn sind es: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und das Fürstentum Liechtenstein. In der Schweiz treffen drei grosse europäische Kulturen aufeinander: die Deutsche, die Französische und die Italienische.

Durch ihre zentrale Lage in Westeuropa spielt die Schweiz beim Strassen- und Bahnverkehr eine entscheidende Rolle. Eine der wichtigsten Verbindungen zwischen Norden und Süden führt über und durch die Schweizer Alpen: den Gotthard.

Mit einer Fläche von rund 41'300 km2 gehört die Schweiz zu den Kleinstaaten Europas. Sie ist etwa vergleichbar mit Dänemark und halb so gross wie Österreich. In der Schweiz leben gemäss dem Bundesamt für Statistik über 8.6 Millionen Menschen. Über 60 Prozent der Menschen in der Schweiz sind zwischen 20 und 64 Jahre alt. Männer haben eine Lebenserwartung von rund 82 Jahren, während Frauen im Durchschnitt über 85 Jahre alt werden. 

Wofür steht die Abkürzung "CH"?
CH steht für Confoederatio Helvetica. Das ist die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft. Diese offizielle Bezeichnung führte man nach der Schaffung des Bundesstaates ein. Um keine der vier Amtssprachen zu bevorzugen, lautet das Landeskennzeichen der Schweiz deshalb CH.
Seit wann ist die Schweiz ein Bundesstaat?

Die Schweiz zählt zu den ältesten Staaten der Welt und ihre direkte Demokratie gilt international als Vorbild (siehe auch unter "Politik"). Der Nationalfeiertag ist der 1. August, die Nationalhymne ist der „Schweizerpsalm“. Obschon man die Hymne bereits 1841 zum ersten Mal öffentlich vortrug, wurde sie erst 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt.
Die Gründung der modernen Schweiz geht auf das Jahr 1848 zurück. Zuvor bestand lediglich ein lockeres Bündnis unabhängiger Kantone. Jeder Kanton war im Prinzip frei, das Bündnis jederzeit wieder zu verlassen. 1848 erhielt die Schweiz dann eine moderne Verfassung, welche aus dem Staatenbund einen föderativen Bundesstaat machte. Eine zentrale Regierung übernahm damals in gewissen Bereichen wie der Aussen- und Finanzpolitik Aufgaben der Kantone.
Heute zählt die Schweiz 26 Kantone. Sie sind unterschiedlich gross und bilden weder eine sprachliche noch eine religiöse Einheit: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch heute noch geniessen die Kantone eine weitgehende Autonomie. (Quellen: swissworld.org, ch.ch)

Woher stammt das Schweizerkreuz?

Die Nationalflagge der Schweiz hat eine quadratische Form und zeigt ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz auf rotem Grund. In der deutschen Schweiz wird der Begriff Flagge allerdings in der Alltagssprache nicht benutzt; die Menschen reden mehr von der Schweizerfahne oder dem Schweizerkreuz.
Das Schweizerkreuz hat eine lange Geschichte. Zum ersten Mal ist die Verwendung bei der Schlacht von Laupen im Jahre 1339 dokumentiert. Damals diente ein weisses Kreuz als gemeinsames Erkennungszeichen, welches die Soldaten auf Kleidern und Rüstungen befestigten. Als offizielle Hoheitszeichen galten in jener Zeit allerdings nur die Kantonswappen.
Durchsetzen konnte sich das Schweizerkreuz erst im Sonderbundskrieg 1847. Der Konflikt war zu verstehen als ein Kampf traditioneller Werte und lokalen Selbstbestimmung gegen das Streben nach einer modernen Gesellschaft und der Zentralisierung des Staates. Erst mit dem Sieg der zentralistisch eingestellten Kantone setzte sich dann die Schweizerfahne als nationales Symbol durch. 1889 wurde sie offiziell angenommen. (Quellen: swissworld.org, wikipedia.ch)

Welche Sprachen sprechen die Menschen in der Schweiz?

Die Mehrsprachigkeit ist eines der Kennzeichen der Schweiz. Es gibt vier offizielle Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Wer in der Schweiz aufgewachsen ist, hat in der Schule zwei dieser Sprachen gelernt. Zumeist wird aber im Alltag nur die eigene Muttersprache benutzt. Die Sprachgruppen haben ein sehr unterschiedliches Gewicht:
 

  • 62 Prozent der Wohnbevölkerung sprechen Deutsch als Muttersprache,
  • 23 Prozent französisch,
  • 8   Prozent italienisch (die in der Schweiz lebenden Migrantinnen und Migranten mitgezählt),
  • 0,5 Prozent sprechen rätoromanisch 

Die nicht-schweizerische Wohnbevölkerung trägt zusätzlich zur Sprachenvielfalt bei.

Weshalb lernt man in der Deutschschweiz Hochdeutsch?

In der deutschsprachigen Schweiz sprechen die Menschen Mundart – einen von zahlreichen, teils sehr unterschiedlichen Dialekten. Während im Alltag Mundart gesprochen wird, ist Hochdeutsch die offizielle Schrift- und Amtssprache. In der Schule wird Hochdeutsch deshalb als erste Fremdsprache gelernt. Denn Zeitungen, Zeitschriften und die meisten Bücher sind in Hochdeutsch geschrieben.

Was bedeutet das Recht auf Glaubensfreiheit?

In der Schweiz sind Kirche und Staat getrennt. Das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit ist in der Bundesverfassung fest verankert. Jeder Mensch hat also das Recht, frei zu entscheiden, ob er gläubig sein und welche Religion er praktizieren will oder nicht.
Man darf seinen Glauben oder die Religion auch wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und verbreiten. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften. Jeder hat das Recht, alleine oder in einer Gruppe Kulthandlungen, religiöse Praktiken oder Rituale zu vollziehen.
Diese Grundrechte können allerdings auch eingeschränkt werden, wenn zum Beispiel ein genügendes öffentliches Interesse für eine Einschränkung vorliegt oder wenn ein Gesetz dies so verlangt. So ist zum Beispiel der Bau von Minaretten in der Schweiz verboten, weil die Mehrheit der Stimmberechtigten dies an einer Volksabstimmung so entschieden hat. In den letzten 40 Jahren hat sich die Religionslandschaft ziemlich stark verändert. Infos dazu beim Bundesamt für Statistik 

Was bedeutet die Gleichstellung von Mann und Frau?

Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der schweizerischen Verfassung verankert. 1988 wurde ein Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet. Seit 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches insbesondere jegliche Form der Diskriminierung im Bereich der Erwerbsarbeit verbietet. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens: Anstellung, Lohn, Beförderung, Weiterbildung oder Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten.
Gleichstellung soll über die rein rechtliche Chancengleichheit hinausgehen und auch gesellschaftliche oder kulturelle Aspekte der Ungleichheit berücksichtigen. Der Begriff steht zudem für eine gewisse Ausgeglichenheit der Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern. Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Auch das schweizerische Eherecht ist seit 1988 nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann aufgebaut. Laut Gesetz hat jener Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf „einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung“ aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten.
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