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Verkehr und Mobilität

Bahn - Bus

Wo finde ich Informationen zu Bahn und Bus?

Das Netzwerk des öffentlichen Verkehrs ist in der Schweiz stark ausgebaut. Auf der Webseite der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) können Sie Abfahrt und Zielort eingeben und Preisanfragen vornehmen. Sie können hier auch direkt ein Ticket kaufen.

Gibt es in der Schweiz günstige Angebote für den öffentlichen Verkehr?

Der öffentliche Verkehr ist in der Schweiz sehr gut ausgebaut. Mit Zug, Bus oder Tram kommen Sie beinahe überall hin. Auch in Ihrer Gemeinde kann es sich lohnen, für das gesamte Verkehrsnetz ein Abonnement (Abo) zu kaufen anstatt für jede Fahrt einzeln zu bezahlen.
Nützlich ist auch das Halbtax-Abonnement der SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Damit erhalten Sie Billette (Fahrkarten) für die Bahn zum halben Preis. Dies gilt auch für die meisten Privatbahnen, zahlreiche Bergbahnen, Postautos und viele Schifffahrtslinien. Mit dem Halbtax-Abo bezahlen Sie zudem für Tram und Bus in den meisten Städten und Agglomerationen nur einen reduzierten Tarif.
In Begleitung fahren Kinder bis 6 Jahre in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gratis mit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren bezahlen nur den halben Fahrpreis. Sehr praktisch ist die Junior-Karte oder die Kinder-Mitfahrkarte. Damit können die Kinder weiterhin kostenlos fahren, wenn auch nur in Begleitung der Eltern respektive der Grosseltern.

Wo erhalte ich Gemeinde-Tageskarten?

Die Gemeinde Uznach hat eine gewisse Anzahl Gemeinde-Tageskarten zur Verfügung. Alle Einwohner/innen von Uznach können diese beanspruchen. Damit darf man einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf allen öffentlichen Netzen reisen. Die Tageskarte kostet 43 Franken. Ein Halbtax-Abo ist nicht nötig. Diese Karten sind allerdings sehr begehrt. Deshalb sollten Sie sich schon früh beim Einwohneramt der Gemeinde Uznach melden, wenn Sie an einem bestimmten Tag eine solche Karte nutzen möchten. Verschiedene Gemeinden in der Schweiz bieten solche Tageskarten an. Das Reservationssystem für Gemeinde-Tageskarten gibt einen Überblick. Jedoch sind nicht alle Gemeinden darin aufgeführt.

Motorfahrzeuge

Ist mein ausländischer Führerschein auch in der Schweiz gültig?

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in der Schweiz höchstens 12 Monate Auto fahren. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig darum, einen Schweizer Führerschein zu erhalten. Dies kann bei einer Stellenbewerbung wichtig sein. 

Wie erhalte ich einen Schweizer Führerschein?

Wenn Sie aus einem Land stammen, das ein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen Sie nur die notwendigen Dokumente einreichen; Sie erhalten dann einen Schweizer Führerschein. Wie das funktioniert, erfahren Sie beim Strassenverkehrsamt oder hier.

Wenn Sie aus einem Land stammen, welches kein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, dann müssen Sie in der Schweiz erneut eine Fahrprüfung absolvieren.
Neulenker brauchen zuerst einen Lernfahrausweis. Dieser wird vom Strassenverkehrsamt St. Gallen ausgestellt, sofern Sie die Theorieprüfung bestanden haben. Der Lernfahrer oder die Lernfahrerin muss von einer Person begleitet werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie besitzt

Wie kann ich die Schweizer Fahrprüfung absolvieren?
Für die Fahrprüfung sind folgende Voraussetzungen nötig:
 
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Besuch eines staatlich anerkannten Nothelferkurses
  • Seh-Test bei einem autorisierten Optiker
  • Schriftliche Theorieprüfung bestehen
  • Bestimmte Anzahl praktische Fahrschulstunden absolvieren
Die Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgt in der Regel durch die Fahrschule. Lassen Sie sich von der Fahrschule oder Ihrem Fahrlehrer, Ihrer Fahrlehrerin beraten.

weitere Infos
Welche Versicherungen und Steuern sind obligatorisch?

Halterinnen und Halter eines Motorfahrzeugs haften grundsätzlich falls durch den Gebrauch des Fahrzeugs ein materieller Schaden entsteht oder Personen verletzt oder getötet werden. Damit diese Schäden gedeckt werden können, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.

Haftpflichtversicherung (Motorfahrzeuge)
Für jedes Motorfahrzeug, das in den Strassenverkehr gebracht wird, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämien werden von den Versicherungsgesellschaften festgelegt, die bei unfallfreier Fahrt einen Rabatt (Bonus) gewähren bzw. nach einem Schadenfall die Prämie erhöhen (Malus) können.

Selbstbehalt (Fahrzeug-Haftpflichtversicherung)
Die Versicherungen können vertraglich mit der Halterin oder dem Halter Selbstbehalte für die Verwendung des Fahrzeugs durch bestimmte Personengruppen (z.B. Neulenkende) vereinbaren.

Andere Versicherungen (Auto, Motorrad)
Alle anderen Versicherungen wie Insassen-, Lenker-, Diebstahl-, Kasko- oder Rechtsschutzversicherung sind nicht obligatorisch.

Motorfahrzeugsteuern
Strassenfahrzeuge werden besteuert. Zuständig für die Besteuerung sind die Kantone. Wer ein Fahrzeug neu in Verkehr setzen möchte, muss dies dem zuständigen Strassenverkehrsamt vorher melden. Die Höhe der Steuer ist Kantons- und Fahrzeugabhängig. Der Ertrag aus den Strassenverkehrssteuern dient unter anderem dem Neu-, Aus- und Umbau von Strassen und Verkehrsanlagen sowie den Massnahmen zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt.

Wo kann ich günstig ein Auto mieten?

In der Schweiz gibt es mehrere Unternehmen, bei denen Sie ein Auto mieten können. Falls Sie ein Auto jeweils nur für einige Stunden brauchen, bietet sich die Genossenschaft Mobility an.
Mobility hat an zahlreichen Orten in der Schweiz Autos verschiedener Grössen und Kategorien stationiert. Allerdings müssen Sie zuerst Mitglied der Genossenschaft Mobility werden, um von den günstigen Preisen profitieren zu können. Falls Sie ein Auto nicht täglich brauchen, kommt eine Mitgliedschaft bei Mobility deutlich billiger als der Kauf eines eigenen Autos. Das Mobility-Auto wird per Internet, Handy oder Telefon reserviert. Mit der Mitgliederkarte können Sie es dann öffnen und benutzen.

Langsamverkehr

Wo kann ich günstig ein Velo ausleihen?

An grösseren Bahnhöfen von SBB und Privatbahnen in der Schweiz können Sie ein Velo für einige Stunden oder auch tageweise mieten – teils kostenlos gegen ein Depot oder gegen eine geringe Gebühr.  Fragen Sie auch in  Sportgeschäften oder bei den Fahrradhändlern. Sie benötigen dazu einen Ausweis zur Identifikation. Occasions-Velo zu günstigen Preisen finden Sie an der  Velobörse WTL oder  im Internet. Fahrräder sind nicht vignettenpflichtig. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich versichern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, damit Sie diese Leistung in Ihre Haftpflichtversicherung einschliessen können.

Was sollte ich beachten, wenn ich mit dem Velo unterwegs bin?

Um im Strassenverkehr Velo zu fahren, ist zwar keine Prüfung oder spezieller Ausweis erforderlich. Trotzdem gelten die Verkehrsvorschriften, über die auch Velofahrerinnen und Velofahrer Bescheid wissen müssen.
Sicherheit im Strassenverkehr ist auch für Rad Fahrende ein wichtiges Thema. Achten Sie darauf, dass sich Ihr Velo stets in einem fahrtüchtigen Zustand befindet – gut eingestellte Bremsen, Scheinwerfer und Rücklicht, ausreichend gepumpte Reifen usw. Und benützen Sie wenn immer möglich einen Velohelm, der Ihren Kopf bei einem Sturz schützt.
Bundesamt für Unfallverhütung.

Als Velofahrer ist es wichtig die Strassenverkehrszeichen zu kennen. Infos zu den wichtigen Verkehrssignale finden Sie hier

Wandern

Was sind Wanderwege?

Wanderwege
Wanderwege sind allgemein zugängliche und in der Regel für zu Fuss Gehende bestimmte Wege. Sie verlaufen möglichst abseits von Strassen für den motorisierten Verkehr und weisen keine Asphalt- oder Betondeckschicht auf. Steile Passagen werden mit Stufen überwunden und Absturzstellen werden mit Geländern gesichert. Fliessgewässer werden auf Stegen oder Brücken passiert.
Wanderwege stellen keine besonderen Anforderungen an die Benützer.
Die Wegweisung der Wanderwege ist gelb.

Bergwanderwege
Bergwanderwege sind Wanderwege, welche teilweise unwegsames Gelände erschliessen. Sie sind überwiegend steil und schmal angelegt und teilweise exponiert. Besonders schwierige Passagen sind mit Seilen oder Ketten gesichert. Bäche sind unter Umständen über Furten zu passieren.
Benützer von Bergwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in guter körperlicher Verfassung sein und die Gefahren im Gebirge kennen (Steinschlag, Rutsch- und Absturzgefahr, Wetterumsturz). Vorausgesetzt werden feste Schuhe mit griffiger Sohle, der Witterung entsprechende Ausrüstung und das Mitführen topografischer Karten.
Die Wegweisung von Bergwanderwegen ist gelb mit weiss-rot-weisser Spitze. Bestätigungen und Markierungen sind weiss-rot-weiss.

Alpinwanderwege
Alpinwanderwege sind anspruchsvolle Bergwanderwege. Sie führen teilweise durch wegloses Gelände, über Schneefelder und Gletscher, über Geröllhalden, durch Steinschlagrunsen oder durch Fels mit kurzen Kletterstellen. Bauliche Vorkehrungen können nicht vorausgesetzt werden und beschränken sich allenfalls auf Sicherungen von besonders exponierten Stellen mit Absturzgefahr.
Benützer von Alpinwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in sehr guter körperlicher Verfassung sein und den Umgang mit Seil und Pickel sowie das Überwinden von Kletterstellen unter zu Hilfenahme der Hände beherrschen. Sie müssen die Gefahren im Gebirge kennen. Zusätzlich zur Ausrüstung für Bergwanderwege werden Höhenmesser und Kompass, für Gletscherüberquerungen Seil und Pickel vorausgesetzt.
Die Wegweisung der Alpinwanderwege ist blau mit weiss-blau-weisser Spitze, Bestätigungen und Markierungen sind weiss-blau-weiss. Informationstafeln am Weganfang weisen auf die besonderen Anforderungen hin.

Wo erhalte ich nützliche Tipps zum Wandern?

Auf der Homepage der Schweizer Wanderwege finden Sie nützliche Tipps zum Wandern wie:

  • Planung einer Wanderung
  • Wanderausrüstung
  • Verhalten unterwegs
  • Im Notfall
  • Wichtige Telefonnummern
  • Wanderzeiten berechnen
Wie verhalte ich mich in der Natur?
Sie sind Gast in der Natur. Viele Pflanzen und Tiere sind spezialisiert auf einen engen Lebensbereich und reagieren sensibel auf Störungen. Mit Ihrer Rücksicht helfen Sie, diesen Lebensraum intakt zu halten. Unsere Verantwortung gegenüber Natur und Landschaft beschränkt sich nicht nur auf das Verhalten. Auch das Vorher und Nachher, die Planung, die Wahl des Materials, die An- und Heimreise oder die Abfallentsorgung sind darin eingeschlossen. Deshalb bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
  • Berücksichtigen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Ausflüge auch Natur- und Umweltaspekte.
  • Verhalten Sie sich als Gast in der Natur und respektieren Sie die signalisierten Einschränkungen.
  • Halten Sie sich möglichst an bestehende Wege und Routen.
  • Lassen Sie keinen Abfall liegen.
  • Benützen Sie zur Hin- und Rückfahrt so oft wie möglich öffentliche Verkehrsmittel, das Velo, gehen Sie zu Fuss oder bilden Sie Fahrgemeinschaften.